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Drohne auf Kreuzfahrt?

Viele Reedereien sind strenger als Airlines



Wer seine Drohne mit auf Kreuzfahrt nehmen möchte, sollte sich über die Vorgaben der jeweiligen Reederei informieren. Denn während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere zwar die Mitnahme, schränken deren Nutzung jedoch erheblich ein.

Der Boom der Kreuzfahrtbranche hält an. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) starteten 2025 rund 1,51 Millionen Reisende von deutschen Häfen zu einer Hochseekreuzfahrt. Weltweit waren es im selben Zeitraum nach Angaben der Cruise Lines International Association (CLIA) rund 37,7 Millionen Kreuzfahrtpassagiere.

Immer mehr Urlauber nehmen hochwertige Technik mit auf Reisen – darunter auch kompakte Reisedrohnen. Doch genau hier erwartet viele Kreuzfahrtgäste eine Überraschung: Ob Drohnen überhaupt mitgeführt oder während der Reise genutzt werden dürfen, hängt maßgeblich von der jeweiligen Reederei ab. Viele Reisende erfahren davon erst kurz vor Reisebeginn oder sogar erst an Bord.

Von komplett verboten bis eingeschränkt erlaubt

Die Analyse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Reedereien. Während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere zumindest die Mitnahme – allerdings häufig mit strengen Einschränkungen bei der Nutzung.

Überraschend große Unterschiede
- AIDA Cruises: Drohnen grundsätzlich nicht gestattet
- Mein Schiff (TUI Cruises): Drohnen nicht gestattet
- Norwegian Cruise Line: Drohnen als verbotene Gegenstände eingestuft
- MSC Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung stark eingeschränkt
- Costa Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung an Bord verboten
- Royal Caribbean: Mitnahme erlaubt, Nutzung nur außerhalb des Schiffs und unter bestimmten Voraussetzungen

„Viele Urlauber vergleichen Kabinen, Ausflüge oder Getränkepakete bis ins Detail. Dass die Drohnenregeln bereits zwischen den einzelnen Reedereien erheblich variieren, wissen dagegen die wenigsten. Genau das führt häufig erst kurz vor Reisebeginn oder sogar an Bord zu unangenehmen Überraschungen.“

Überraschung kommt oft erst kurz vor Reisebeginn

Nach Einschätzung von Drohnen-Camp gehen viele Reisende davon aus, dass für Drohnen auf Kreuzfahrten ähnliche Regelungen gelten wie bei Flugreisen. Tatsächlich gelten jedoch zusätzliche Vorgaben der jeweiligen Reederei. Hinzu kommen nationale Luftfahrtgesetze, lokale Drohnenregelungen sowie Einschränkungen in Hafenanlagen, Naturschutzgebieten oder Sehenswürdigkeiten. Selbst wenn eine Drohne an Bord erlaubt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie während der Reise problemlos eingesetzt werden kann.

Große Erwartungen – klare Einschränkungen

Gerade moderne Reisedrohnen versprechen spektakuläre Aufnahmen von Küstenlandschaften, Fjorden oder Inselwelten. Auf einer Kreuzfahrt treffen jedoch häufig mehrere Regelwerke aufeinander: Neben den Bestimmungen der angelaufenen Länder spielen auch die Vorgaben der Reederei eine entscheidende Rolle.

Drohnen-Camp empfiehlt Reisenden deshalb, die Bestimmungen der jeweiligen Reederei bereits vor Reisebeginn zu prüfen. Eine aktuelle Übersicht zu Drohnen auf Kreuzfahrten sowie weiterführende Informationen zu den Bestimmungen großer Kreuzfahrtanbieter stellt das Portal unter https://drohnen-camp.de/kreuzfahrt zur Verfügung. Ergänzend fasst eine Infografik die wichtigsten Regelungen der größten Kreuzfahrtanbieter auf einen Blick zusammen.

Quelle: Drohnen-Camp

 


Veröffentlicht am: 15.07.2026

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