Ein Besuch beim Zahnarzt kann schnell ins Geld gehen – vor allem wenn größere Sanierungsmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Implantate fällig werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dabei oftmals nicht die gesamten Kosten, sondern zahlen lediglich einen Zuschuss.
Ab dem 1. Oktober 2020 erhöht sich dieser, sodass Zahnersatz für Patienten günstiger wird. Dr. Lutz Spanka, Master of Science für Implantologie und Dentalchirurgie sowie Kieferorthopädie im ZahnZentrum NordWest in Hude, beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung.
Was ändert sich ab dem 1. Oktober?
Dr. Lutz Spanka:
Anders als bei vielen anderen medizinischen Leistungen fällt beim Zahnarzt oftmals ein hoher Eigenanteil an, denn die Krankenkassen bezuschussen die Behandlung nur. Bisher lag der Festzuschuss bei 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Ab dem 1. Oktober erhöht sich dieser Satz allerdings auf 60 Prozent. Patienten müssen dann also nicht mehr die Hälfte selbst zahlen, sondern nur noch 40 Prozent, was bei Zahnersatz im Wert von mehreren Hundert Euro deutlich ins Gewicht fällt. Bei einer lückenlosen Führung des Bonushefts über 5 Jahre haben Krankenkassen bisher 60 Prozent der Regelversorgung erstattet, hier steigt der Satz nun auf 70 Prozent. Wer sogar über 10 Jahre alle Stempel im Bonusheft nachweisen kann, erhält statt 65 Prozent eine Zuzahlung von sogar 75 Prozent.
Was bedeutet Regelversorgung?
Dr. Lutz Spanka:
Krankenkassen geben lediglich Zuschüsse zur sogenannten Regelversorgung – also der Behandlungsmethode, die die Krankenkasse als medizinisch ausreichend ansieht. Implantate gehören beispielsweise nur in Ausnahmefällen zur Regelversorgung, stattdessen sehen die Krankenkassen in den meisten Fällen vor, Zahnlücken mit einer Brücke zu schließen. Auch Kronen aus besonderen Materialien wie Keramik sind im Normalfall nicht in der Regelversorgung eingeschlossen. Patienten können den Zuschuss allerdings für den Zahnersatz ihrer Wahl verwenden – sich also beispielsweise dennoch für Implantate entscheiden −, aber müssen die Mehrkosten selbst tragen.
Wie können Patienten außerdem beim Zahnersatz sparen?
Dr. Lutz Spanka:
Bei Geringverdienern greift die sogenannte Härtefallregelung − Krankenkassen zahlen dann einen höheren Festzuschuss oder übernehmen die gesamten Kosten für die Regelversorgung. Außerdem lässt sich der Zahnersatz grundsätzlich auch von der Steuer absetzen, wenn die Kosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese wird anhand des Jahreseinkommens festgelegt – je höher das Einkommen, desto höher die zumutbare Belastungsgrenze. Wer eine größere Sanierungsmaßnahme vor sich hat, sollte sie am besten nicht auf mehrere Jahre aufteilen, sondern sie in einem Kalenderjahr abschließen, um diese Grenze zu überschreiten und seinen Zahnersatz von der Steuer abzusetzen.
Foto: Michael Stephan/ZahnZentrum NordWest
Zahnersatz ab Oktober günstiger
Krankenkassen zahlen höhere Zuschüsse
Veröffentlicht am: 25.09.2020
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