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Kapitalauszahlung aus Lebensversicherung steuerfrei?

Die IDEAL Versicherung klärt auf

Wer mit einer Kapitallebensversicherung privat fürs Alter vorgesorgt hat, muss sich früher oder später für eine monatliche Rente oder eine Kapitalauszahlung entscheiden.

Während bei anderen Formen der Geldanlage, beispielsweise einem Fondssparplan, der komplette Gewinn versteuert werden muss, bleibt eine Kapitalauszahlung aus einer Lebensversicherung unter Umständen steuerfrei.

Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig: Der Vertrag wurde 2004 oder früher abgeschlossen. Der Versicherte muss den ersten Beitrag vor dem 31.12.2004 gezahlt und insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben. Weitere Bedingungen sind eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren sowie die Vereinbarung eines Mindesttodesfallschutzes im Rahmen der Lebensversicherung.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird Kapitalertragssteuer fällig. Allerdings müssen diejenigen, die ab 2006 oder später eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, nur die Hälfte des Gewinns versteuern – nach der sogenannten Halbeinkünfteregelung. Voraussetzung: Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und das Geld wird erst ab einem Alter von 60 Jahren, bei Verträgen ab 2012 ab einem Alter von 62 Jahren ausgezahlt.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

 


Veröffentlicht am: 27.05.2021

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