
Beim  Betrieb von Röntgengeräten in Kliniken, orthopädischen Praxen oder bei  Zahnärzt:innen besteht in vielen Fällen Nachbesserungsbedarf bei der  Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz. Im Jahr 2021 sind bei den  gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen an 15.841 untersuchten  Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen insgesamt 2.424 Mängel  entdeckt worden. Das ist ein Ergebnis des „TÜV Röntgenreports 2022“. 
„Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und  Arztpraxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten  und die Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden“, sagte Dr.  Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der  Vorstellung des ersten Röntgenreports. „Insgesamt ist das technische  Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient  muss sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht.“ Röntgengeräte  müssen einwandfrei funktionieren, um die Belastung der Patient:innen  mit Röntgenstrahlung zu minimieren und Fehldiagnosen zu vermeiden. Laut  Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte daher vor der  Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen der Anlage sowie  wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen  überprüft werden. Probleme an den Geräten betreffen vor allem Mängel an  der Schutzausrüstung sowie an der Bildempfängertechnik.
Die von den TÜV-Organisationen geprüften Röntgengeräte unterteilen sich  in die Anwendungsbereiche Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin  (9.111), Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776). Im  TÜV-Röntgenreport sind Gerätetypen abgebildet, bei denen besonders  häufig Mängel auftreten, um daraus Verbesserungsvorschläge für den  Strahlenschutz abzuleiten. Die Mängel werden in die Kategorien  „schwerwiegend“, „erheblich“ und „einfach/formal“ eingeteilt. Bei den  humanmedizinischen Röntgengeräten sind 19 Prozent der im Jahr 2021  festgestellten Mängel als „schwerwiegend“ eingestuft worden. Ein  Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich.  Schwerwiegende Mängel müssen behoben und die Geräte erneut geprüft  werden. 75 Prozent der Mängel an humanmedizinischen Geräten waren der  Kategorie „erheblich“ zuzuordnen. Die Beseitigung erheblicher Mängel  kann von den Sachverständigen ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden.  Weitere 6 Prozent waren „einfache/formale“ Mängel.
Im Jahr 2021 wurden von den TÜV-Sachverständigen 2.970 Geräte für  humanmedizinische Anwendungen geprüft und dabei insgesamt 795 Mängel  festgestellt. Am weitesten verbreitet sind fest installierte Geräte. Bei  den 958 geprüften sogenannten stationären Aufnahmeplätzen sind bei 74  Geräten (7,7 Prozent) Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den  analogen Film-Folien-Systemen festgestellt worden. „Bei langjähriger  Nutzung der Geräte können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der  Röntgenbilder beeinträchtigen. Diese so genannten Artefakte können im  schlimmsten Fall zu Fehldiagnosen führen“, sagte Schröer. Bei 35 Geräten  (3,7 Prozent) sind Mängel an der Persönlichen Schutzausrüstung  festgestellt worden. So können beispielsweise als Folge von Alterung und  unsachgemäßer Handhabung die Wirkung von Schutzschürzen beeinträchtigt  werden.
Neben fest installierten Geräten sind vor allem in Krankenhäusern mobile  C-Bögen im Einsatz, die flexibel an verschiedenen Stellen wie  Operationssälen oder in anderen Röntgenräumen verwendet werden können.  Bei C-Bögen sind Röntgenquelle und Bildempfänger an einem C-förmigen Arm  angebracht, was ihn sehr beweglich macht. So kann bei Untersuchungen  und durchleuchtungsgeführten Eingriffen nahezu jede Körperstelle der  Patient:innen erreicht werden. Anders als bei anderen Geräten werden die  Röntgenbilder zwar dargestellt und gespeichert, aber nicht auf  Folienmaterial ausgegeben. An den 739 geprüften C-Bögen haben die  TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei 55 Geräten  (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden. Schröer:  „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm  wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem  Zustand sein.“
Die mit Abstand meisten Röntgengeräte sind in Zahnarztpraxen in  Gebrauch. Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelne  Zähne aufgenommen werden, und Panoramaschichtaufnahmegeräte für  Röntgenbilder des gesamten Gebisses. Im Jahr 2021 wurden 5.358  Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei insgesamt 882 Mängel festgestellt.  Die schlanken Geräte sind entweder mobil oder werden an Wand, Decke  oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353 Geräten haben die  Sachverständigen Mängel an den Patient:innenschutzmitteln festgestellt  (6,6 Prozent). In der Regel fehlt der vorgeschriebene  Schilddrüsenschutzschild, den Patient:innen bei der Röntgenaufnahme  unter dem Kinn festhalten müssen, oder andere Patientenschutzmittel.  Darüber hinaus wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und  insgesamt 572 Mängel festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind  Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen  Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die wie bei den humanmedizinischen  Geräten zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.
Nicht gesondert behandelt werden im TÜV-Röntgenreport Geräte für  Mammographie und Hochdosisgeräte für Computertomographie (CT) und  Strahlentherapien, da die Mängelquoten hier sehr niedrig sind. Bei 300  Prüfungen von CT-Geräten im Jahr 2021 sind nur 18 Mängel festgestellt  worden. In zwei Fällen waren die Mängel allerdings schwerwiegend, da der  bauliche Strahlenschutz für die Anlagen nicht ausreichend war. „Viele  Mängel können nur durch eine Prüfung vor Ort entdeckt werden“, sagte  Schröer. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen  Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen  optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der  Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Strahlung.“  
Foto: Pixabay
Mängel an Röntgengeräten in Kliniken und Arztpraxen
... zeigt ein neuer TÜV-Report
Veröffentlicht am: 08.04.2022
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