Startseite  
   

13.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Apps auf Rezept

Gesundheits-Tipp der IDEAL Versicherung



Mittlerweile gibt es zahlreiche Apps, die die Gesundheit unterstützen können. Manche helfen bei einem gesunden Lebensstil, andere erinnern an die Einnahme von Medikamenten. Gesetzlich Versicherte haben seit 2020 sogar die Möglichkeit, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fürs Smartphone als Leistung der Krankenkasse auf Rezept zu bekommen.

Welche Gesundheits-Apps es gibt, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt und welche Voraussetzungen nötig sind, erklärt Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung.

Was sind Gesundheits-Apps?

Im App-Store finden Smartphone-Nutzer zahlreiche Apps, die das Leben gesünder machen sollen. Während manche nur informieren, unterstützen andere bei Sport oder Ernährung, indem sie beispielsweise Trainingspläne, Workouts und Rezepte zur Verfügung stellen. „Diese Apps sind allerdings eher Lifestyle-Produkte“, so Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. „Andere Smartphone-Anwendungen hingegen unterstützen zum Beispiel bei der Prävention, helfen dabei, Ärzte zu finden, Termine zu vereinbaren und daran zu erinnern.“ Auch viele Krankenkassen bieten mittlerweile eigene Apps an, die die Kommunikation erleichtern und den Versicherten einen Überblick über ihre Daten ermöglichen. Darüber hinaus gibt es Apps, die Patienten zur Diagnose und Therapie von Krankheiten nutzen können. „Diese sind unter dem Begriff ‚Digitale Gesundheitsanwendungen‘ (DiGA) zusammengefasst“, erläutert Sellmer. „Sie gelten als Medizinprodukte und müssen daher, anders als Gesundheits-Apps, bestimmte Kriterien erfüllen.“

Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es?

Im Gegensatz zu Lifestyle- oder Informations-Apps zur Gesundheitsförderung erfüllen Digitale Gesundheitsanwendungen einen bestimmten medizinischen Zweck. Laut DiGA-Verordnung (DiGAV) müssen sie zum Beispiel bei der Erkennung, Behandlung, Überwachung oder Linderung von Krankheiten unterstützen oder zu einer Verbesserung bei einer Verletzung oder Behinderung beitragen. „Vor allem bei Krankheiten wie Tinnitus, Angststörungen, Depressionen, Rückenschmerzen, Diabetes oder Migräne können sie hilfreich sein und auch zur Begleitung von Schwangerschaften gut eingesetzt werden“, so der Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. „Um als DiGA anerkannt zu werden, ist die sogenannte CE-Kennzeichnung notwendig.“ Sie stuft Medizinprodukte in unterschiedliche Risikoklassen ein. Anschließend prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App und listet sie nach erfolgreichem Bestehen im sogenannten DiGA-Verzeichnis auf. „Die Anwendungen dürfen zudem kein gesundheitliches Risiko verursachen, beispielsweise durch Fehler bei der Blutzuckermessung, und müssen außerdem die Datensicherheit gewährleisten und einfach zu bedienen sein“, ergänzt Sellmer.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

DiGA liefern einen echten medizinischen Mehrwert für Erkrankte und sind daher meist nicht kostenlos nutzbar. „Anwendungen, die die Kriterien für Medizinprodukte erfüllen und im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind, können allerdings bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen werden“, informiert der IDEAL-Experte. „Seit Oktober 2020 haben Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, für die Digitalen Gesundheitsanwendungen ein Rezept auszustellen.“ Die vollständige Liste sowie eine kurze Zusammenfassung der zugelassenen Apps finden Patienten unter diga.bfarm.de. In manchen Fällen ist zusätzlich ein Gerät für die Verwendung der DiGA notwendig, etwa ein Pulsmesser. „Aber auch hier erfolgt meist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse“, ergänzt Gesundheitsexperte Sellmer. Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten auch viele private Krankenversicherungen die Apps auf Rezept.

Wie wird das Rezept eingelöst?

Wer eine DiGA von seinem Arzt verschrieben bekommt, erhält ein Rezept mit dem Namen der App sowie der sogenannten Pharmazentralnummer (PZN) ausgestellt. Das Rezept müssen Patienten dann bei der Krankenkasse einreichen. „Anschließend erhalten sie von der Versicherung einen Code, mit dem sie die Digitale Gesundheitsanwendung entweder direkt in der installierten App oder auf der Website des Anbieters freischalten können“, erläutert der Experte der IDEAL Versicherung. Patienten, die Hilfe oder Unterstützung beim Downloaden oder der Eingabe des Freischaltcode benötigen, empfiehlt Sellmer, sich an ihren Arzt oder die Krankenkasse zu wenden. Für Fragen zur App ist meist der Anbieter der richtige Ansprechpartner.

Mehr Gesundheits-Tipps im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 04.12.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.