
Mittlerweile  gibt es zahlreiche Apps, die die Gesundheit unterstützen können. Manche  helfen bei einem gesunden Lebensstil, andere erinnern an die Einnahme  von Medikamenten. Gesetzlich Versicherte haben seit 2020 sogar die  Möglichkeit, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fürs  Smartphone als Leistung der Krankenkasse auf Rezept zu bekommen. 
Welche  Gesundheits-Apps es gibt, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt  und welche Voraussetzungen nötig sind, erklärt Carsten Sellmer,  Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung.
Was sind Gesundheits-Apps?
Im  App-Store finden Smartphone-Nutzer zahlreiche Apps, die das Leben  gesünder machen sollen. Während manche nur informieren, unterstützen  andere bei Sport oder Ernährung, indem sie beispielsweise  Trainingspläne, Workouts und Rezepte zur Verfügung stellen. „Diese Apps  sind allerdings eher Lifestyle-Produkte“, so Carsten Sellmer,  Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. „Andere  Smartphone-Anwendungen hingegen unterstützen zum Beispiel bei der  Prävention, helfen dabei, Ärzte zu finden, Termine zu vereinbaren und  daran zu erinnern.“ Auch viele Krankenkassen bieten mittlerweile eigene  Apps an, die die Kommunikation erleichtern und den Versicherten einen  Überblick über ihre Daten ermöglichen. Darüber hinaus gibt es Apps, die  Patienten zur Diagnose und Therapie von Krankheiten nutzen können.  „Diese sind unter dem Begriff ‚Digitale Gesundheitsanwendungen‘ (DiGA)  zusammengefasst“, erläutert Sellmer. „Sie gelten als Medizinprodukte und  müssen daher, anders als Gesundheits-Apps, bestimmte Kriterien  erfüllen.“
Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es?
Im  Gegensatz zu Lifestyle- oder Informations-Apps zur Gesundheitsförderung  erfüllen Digitale Gesundheitsanwendungen einen bestimmten medizinischen  Zweck. Laut DiGA-Verordnung (DiGAV) müssen sie zum Beispiel bei der  Erkennung, Behandlung, Überwachung oder Linderung von Krankheiten  unterstützen oder zu einer Verbesserung bei einer Verletzung oder  Behinderung beitragen. „Vor allem bei Krankheiten wie Tinnitus,  Angststörungen, Depressionen, Rückenschmerzen, Diabetes oder Migräne  können sie hilfreich sein und auch zur Begleitung von Schwangerschaften  gut eingesetzt werden“, so der Gesundheitsexperte der IDEAL  Versicherung. „Um als DiGA anerkannt zu werden, ist die sogenannte  CE-Kennzeichnung notwendig.“ Sie stuft Medizinprodukte in  unterschiedliche Risikoklassen ein. Anschließend prüft das  Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App und  listet sie nach erfolgreichem Bestehen im sogenannten DiGA-Verzeichnis  auf. „Die Anwendungen dürfen zudem kein gesundheitliches Risiko  verursachen, beispielsweise durch Fehler bei der Blutzuckermessung, und  müssen außerdem die Datensicherheit gewährleisten und einfach zu  bedienen sein“, ergänzt Sellmer.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
DiGA  liefern einen echten medizinischen Mehrwert für Erkrankte und sind  daher meist nicht kostenlos nutzbar. „Anwendungen, die die Kriterien für  Medizinprodukte erfüllen und im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind,  können allerdings bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse  übernommen werden“, informiert der IDEAL-Experte. „Seit Oktober 2020  haben Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, für die Digitalen  Gesundheitsanwendungen ein Rezept auszustellen.“ Die vollständige Liste  sowie eine kurze Zusammenfassung der zugelassenen Apps finden Patienten  unter diga.bfarm.de. In manchen Fällen ist zusätzlich ein Gerät für die  Verwendung der DiGA notwendig, etwa ein Pulsmesser. „Aber auch hier  erfolgt meist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse“, ergänzt  Gesundheitsexperte Sellmer. Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen  erstatten auch viele private Krankenversicherungen die Apps auf Rezept.
Wie wird das Rezept eingelöst?
Wer  eine DiGA von seinem Arzt verschrieben bekommt, erhält ein Rezept mit  dem Namen der App sowie der sogenannten Pharmazentralnummer (PZN)  ausgestellt. Das Rezept müssen Patienten dann bei der Krankenkasse  einreichen. „Anschließend erhalten sie von der Versicherung einen Code,  mit dem sie die Digitale Gesundheitsanwendung entweder direkt in der  installierten App oder auf der Website des Anbieters freischalten  können“, erläutert der Experte der IDEAL Versicherung. Patienten, die  Hilfe oder Unterstützung beim Downloaden oder der Eingabe des  Freischaltcode benötigen, empfiehlt Sellmer, sich an ihren Arzt oder die  Krankenkasse zu wenden. Für Fragen zur App ist meist der Anbieter der  richtige Ansprechpartner.
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Foto: Pixabay
Apps auf Rezept
Gesundheits-Tipp der IDEAL Versicherung
Veröffentlicht am: 04.12.2023
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