Startseite  
   

04.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Gesundheits-News vom 29. März 2024

Thema heute: Private Zahnzusatztarife: Hohe Prämien schützen nicht vor hohen Eigenanteilen



Vom Zahnersatz bis zur Kieferorthopädie – immer mehr gesetzlich Krankenversicherte setzen auf die private Zahnzusatzversicherung. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) schlossen die Bundesbürger im Jahr 2022 rund 612.200 neue Verträge ab, ein Plus von 3,43 Prozent zum Vorjahr.


Insgesamt hatten die Deutschen 2022 rund 18,44 Millionen Zahnzusatzverträge. „Und das, obwohl nur sehr wenige Zahnzusatztarife eine vollständige Erstattung für höherwertigen Zahnersatz und privatärztliche Rechnungsanteile bieten, zum Beispiel für Funktionsanalytik oder spezielle Formen der Schmerzausschaltung. Auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt beziehungsweise, wenn die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Zahnersatz in der Regel einen Eigenanteil tragen. Die Krankenkassen decken grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, die als Standardbehandlung gilt. Durch regelmäßige Führung des Bonushefts ist es möglich, den Zuschuss bei Regelversorgung auf bis zu 75 Prozent zu erhöhen. Die Krankenkassen übernehmen vor allem zweckmäßige Behandlungen wie eine Brücke aus Metall, die aus medizinischer Sicht ausreichend sind. Für hochwertigere Zahnersatzlösungen können jedoch beträchtliche Eigenkosten anfallen, die sich oft im Bereich von Hunderten bis Tausenden von Euro bewegen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, dass Zahnzusatzversicherungen die entstandenen Aufwendungen vollständig abdecken. Das ist ein Irrglaube. Trotz hoher Prämien treten häufig Deckungslücken auf. Diese können im Leistungsfall zu Schwierigkeiten oder Kürzungen führen“, sagt der BdV.

Beispielsweise beschränken viele Verträge die Kostenerstattung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer. Bei den Zahnzusatzverträgen kommt es fast immer auch dazu, dass Versicherer fehlende Zähne ausschließen oder einen Risikozuschlag pro fehlendem Zahn verlangen. Außerdem ist die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren in der Regel gestaffelt und in der Höhe begrenzt (teilweise auch dauerhaft). Aufgrund der hohen Prämien ist es für Personen mit einer guten Zahngesundheit oft sinnvoller, Geld für eventuellen Zahnersatz selbst anzusparen. Letztlich kann eine Zahnzusatzversicherung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich vorteilhaft sein, die aufgrund einer schlechten Zahngesundheit mit mehreren Behandlungen und hochpreisigem Zahnersatz rechnen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 29.03.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.