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Sichtbarkeit ist Sicherheit



Im Straßenverkehr ist gute Sichtbarkeit am Tag ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Das gilt vor allem im Spätherbst und im Winter. Dann nämlich reicht die Dämmerung morgens und abends in die verkehrsreiche Zeit hinein. Zudem verschlechtern Regen, Schneetreiben oder Nebel die Sicht häufiger als im Sommer.


Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH fasst zusammen, was das für Verkehrsteilnehmer zu Fuß, auf dem Fahrrad sowie im Auto bedeutet.

Zu Fuß: Morgens im trüben Dämmerlicht zur Schule laufen? Eine Joggingrunde am Stadtrand vor der Arbeit? Bei tiefstehender Sonne im starken Berufsverkehr zu Fuß zurück nach Hause gehen? Verkehrsteilnehmer aller Altersstufen sollten in solchen Situationen besonders im Spätherbst und Winter auf gute Sichtbarkeit achten. Bunte und kontrastreiche Oberbekleidung kann dabei helfen. Am wichtigsten sind jedoch Reflektoren an Jacken, Mützen und Taschen oder aus reflektierendem Material gefertigte Westen. Das ist besonders wichtig für Kinder. Denn sie sind durch ihre kleinere Silhouette im Verkehr weniger gut wahrzunehmen. Unter anderem die Polizei Hamburg rät: „Reflexwesten und Leuchtkragen [helfen], dass Ihr Kind schon aus großer Entfernung gut erkannt wird.“

Auf dem Fahrrad: Ähnliche Regeln wie für Fußgänger gelten auch für Radfahrer: Reflektierende Elemente an Kleidung und Fahrradhelm unterstützen die Sichtbarkeit bei trübem Licht und schlechtem Wetter. Entscheidend ist zudem die Lichtanlage des Fahrrads. Sie besteht aus Frontscheinwerfer und Rücklicht, dazu Reflektoren vorn und hinten (im Bereich der Lichter und an den Pedalen) sowie seitlich (an den Speichen oder als Reflexstreifen auf dem Gummi). Erst diese Ausstattung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht das Fahrrad verkehrssicher. Wer sein Rad im Herbst fit macht für den Wintereinsatz, sollte daher sämtliche Elemente kontrollieren und das Licht korrekt einstellen.

Mehr Helligkeit: Die Auswahl der zugelassenen Lichtanlagen für Fahrräder hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Mittlerweile gibt es dank LED-Technik auch Fahrradscheinwerfer mit Stand-, Tagfahr- und Fernlicht sowie Rücklichter mit Bremslichtfunktion. Auch Fahrradbeleuchtung mit Blinkern (offiziell: Fahrtrichtungsanzeiger) ist mittlerweile zugelassen, sie kann beim Abbiegen die Sicherheit erhöhen. Motorradfahrer wissen, wie wichtig die Lichtanlage für eine gute Sichtbarkeit am Tag ist. Denn für Krafträder ist es vorgeschrieben, dass sie tagsüber mit eingeschaltetem Tagfahrlicht oder Abblendlicht unterwegs sein müssen.

Im Auto: Eine Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag besteht in der Bundesrepublik für Autos nicht, es wird lediglich empfohlen. Dass die Maßnahme grundsätzlich sinnvoll ist, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits 2005 in einer Studie betont. Die Behörde geht davon aus, dass sich Unfälle damit deutlich messbar verringern lassen, während der zusätzliche Energieverbrauch heute nur noch wenig ins Gewicht fällt. Das gilt insbesondere für modernes Tagfahrlicht, mit dem alle Neuwagen seit 2011 ausgerüstet sein müssen. Es ist üblicherweise in sparsamer und lange haltbarer LED-Technik ausgeführt.

Im Ausland:
Wer mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, muss die dort geltenden Lichtpflichten am Tag beachten. Denn im Gegensatz zu Deutschland verlangen zahlreiche europäische Länder, dass die Beleuchtung tagsüber in Betrieb ist. Andernfalls ist ein Bußgeld fällig. In den meisten Ländern gilt die jeweilige Pflicht auf allen Straßen. In manchen Staaten wie Italien ist das Licht am Tag ausdrücklich nur auf Autobahnen und außerorts vorgeschrieben. Es ist sinnvoll, vor Urlaubsfahrten die aktuell für das jeweilige Reiseland geltenden Regeln zu prüfen.

Foto: rodan-can-1vaLkqujO40-unsplash

 


Veröffentlicht am: 04.11.2024

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