
(djd).  Gesetzlich Versicherte erhalten ab Anfang 2025 eine elektronische  Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse. Das sollte man dazu wissen.
ePA-App herunterladen
Um  die ePA selbstständig verwalten zu können, benötigen Versicherte die  ePA-App ihrer Krankenkasse. Diese ist kostenlos im Apple Store oder  Google Play Store verfügbar. Für den erstmaligen Zugang ist ein  Personalausweis mit Online-Funktion oder eine elektronische  Gesundheitskarte, jeweils mit PIN, erforderlich. Wer schon eine ePA-App  nutzt, kann diese weiterverwenden.
Gesundheitsinfos abrufbar
In  der ePA finden Versicherte ihre Gesundheitsdaten an einem Ort.  Ärztinnen und Ärzte stellen kontinuierlich wichtige Infos wie Befunde  und Diagnosen sowie Therapien und Behandlungsberichte ein. Versicherte  können auch Daten wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Infos aus  Disease-Management-Programmen sowie Rehamaßnahmen in die Akte aufnehmen  lassen. Zudem enthält sie eine Medikationsliste, die als E-Rezept  verschriebene und ausgegebene Medikamente anzeigt. Mehr Infos zur ePA:  www.gematik.de.
Zugriffsrechte vergeben
In der  ePA-App bestimmen Versicherte selbst, welche Daten für welche  Einrichtungen sichtbar sind und welche privat bleiben. Standardmäßig hat  die behandelnde Einrichtung nach Einlesen der Gesundheitskarte 90 Tage  Zugriff, Apotheken drei Tage. Dieser Zugriff kann jederzeit beendet oder  auch dauerhaft eingerichtet werden, etwa für die Hausarztpraxis. Jede  Interaktion wird protokolliert - Versicherte können stets  nachvollziehen, wer auf ihre ePA zugegriffen hat.
Gesundheitsdaten verwalten
Versicherte  haben vollständige Kontrolle über ihre Daten in der ePA. Sie können  Zugriffe widerrufen, einzelne Infos verbergen oder löschen und eigene  Dokumente hinzufügen. Krankenkassen müssen auf Wunsch der oder des  Versicherten bis zu zehn Dokumente innerhalb von zwei Jahren einpflegen.  Besonders sensible Infos, etwa zu psychischen Erkrankungen, sexuell  übertragbaren Krankheiten oder Schwangerschaftsabbrüchen, werden nur mit  ausdrücklicher Zustimmung gespeichert.
Vertreterinnen und Vertreter benennen
Versicherte  können bis zu fünf Personen autorisieren, die in ihrem Namen Zugriff  auf die ePA haben sollen. Diese Vertreterinnen oder Vertreter, oft  Familienmitglieder oder nahestehende Personen, haben die gleichen  Rechte, können die ePA aber nicht löschen.
Kein Interesse? Widerspruch ist möglich
Wer  keine ePA haben möchte, kann dies seiner Krankenkasse mitteilen. Die  Krankenkassen informieren ihre Mitglieder vor dem Start der ePA darüber,  wie sie widersprechen können. Ein Widerspruch ist auch nach  Bereitstellung stets möglich – die Akte wird dann gelöscht.
Foto: djd/gematik
So nutzen Versicherte die neue ePA
Was man über die Funktionen der elektronischen Patientenakte wissen sollte
Veröffentlicht am: 26.11.2024
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