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Über 80 Prozent würden nicht bei Cannabis-Konsumenten mitfahren

... ergab eine ACV Umfrage



Der 63. Verkehrsgerichtstag diskutiert unter anderem über verkehrsrechtliche Vorschriften im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis. Eine Civey-Umfrage im Auftrag des ACV verdeutlicht den erheblichen Aufklärungsbedarf in Bezug auf die geltenden Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gelten seit August 2024 auch neue Regelungen für den Straßenverkehr: Der Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC beträgt nun 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Der 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar (29. – 31. Januar 2025) wird sich mit den Konsequenzen dieser Neuerung und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit befassen.

Der ACV Automobil-Club Verkehr ließ im Vorfeld eine repräsentative Umfrage durchführen, um gezielt die Einstellungen und das Wissen der Bevölkerung zum Thema Cannabis im Straßenverkehr zu erfassen. Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte hierfür 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren. Die Ergebnisse sind eindeutig: Über 80 Prozent der Befragten lehnen eine Mitfahrt bei einer Person ab, die zuvor Cannabis konsumiert hat. Auffällig ist jedoch die erhöhte Risikobereitschaft junger Menschen (18–29 Jahre): In dieser Altersgruppe sind fast 30 Prozent bereit, bei Personen, die Cannabis konsumiert haben, mitzufahren.

ACV fordert verstärkte Aufklärungsarbeit

Der ACV positionierte sich bereits bei Einführung des neuen THC-Grenzwerts eindeutig: „Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht“, erklärt ACV-Geschäftsführer Holger Küster. Diese Botschaft muss unabhängig vom Grenzwert ein unmissverständliches Signal bleiben – im Sinne der Vision Zero. „Cannabis-Konsum führt nachweislich zu Konzentrationsmängeln und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Verkehrsteilnehmende müssen umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden“, betont Küster.

Die Umfrage zeigt, wie groß der Aufklärungsbedarf ist: Fast 70 Prozent der Befragten beurteilen die bisherigen Informationsmaßnahmen zu den Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr als schlecht. Zudem kennen 85 Prozent nicht den geltenden THC-Grenzwert für Personen außerhalb der Führerschein-Probezeit und über 21 Jahre.

Polizei fehlen technische Möglichkeiten für Cannabis-Test

Beim 63. Verkehrsgerichtstag steht auch die Diskussion über polizeiliche Kontrollmaßnahmen des aktuellen THC-Grenzwerts im Fokus. Derzeit verfügt die Polizei bei Verkehrskontrollen über keine Schnelltests, mit denen der THC-Grenzwert verlässlich gemessen werden kann. Eine genaue Überprüfung ist nur durch eine Blutprobe möglich.

„Es ist unverständlich, dass ein THC-Grenzwert für den Straßenverkehr gesetzlich festgelegt wurde, ohne der Polizei geeignete Mittel zur Überprüfung bereitzustellen“, kritisiert Küster. „Diese technischen Möglichkeiten müssen dringend und flächendeckend verfügbar gemacht werden, sonst leidet die Verkehrssicherheit darunter.“

ACV unterstützt Präventionskampagne „Don’t drive high“


Um die Bevölkerung besser über die Risiken des Fahrens unter Cannabis-Einfluss zu informieren, unterstützt der ACV die Präventionskampagne „Don’t drive high“ der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung.

 


Veröffentlicht am: 28.01.2025

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