Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft, sollte darauf achten, dass sie sich für die Seiten- und Centerairbags des eigenen Fahrzeugs eignen. Nur dann können sich die Airbags bei einem Unfall richtig entfalten. Sind die Sitzbezüge nicht auf das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass sie das Öffnen behindern.
Schnelles Entfalten entscheidend
„Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, bei TÜV Rheinland für die Prüfung von Airbags verantwortlich. „Entscheidend für die Sicherheit: Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit der Insassen gefährden. Denn dann können sich die Airbags bei einem Unfall möglicherweise nicht schnell genug entfalten.“
Seitenairbags befinden sich bei vielen Modellen in den Sitzlehnen. Bei einem Seitenaufprall entfalten sie sich zwischen der Tür und dem Insassen, um insbesondere den Torso und den Kopf zu schützen. Der Centerairbag befindet sich direkt im Sitz auf der Fahrzeuginnenseite und soll bei einem Seitenaufprall das Verletzungsrisiko durch das Zusammenstoßen der Köpfe von Fahrer und Beifahrer verringern.
Zertifizierung gibt Orientierung
Ob ein Sitzbezug tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet ist, lässt sich beispielsweise an einer entsprechenden Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland erkennen. Weitere Hinweise liefern die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Montagehinweise der Hersteller. TÜV Rheinland bietet eine entsprechende Zertifizierung von Sitzbezügen an. Bezüge, die TÜV Rheinland zertifiziert hat, lassen sich in der öffentlich zugänglichen Datenbank www.certipedia.com recherchieren. Zertifizierte Bezüge zeigen dabei die Hinweise „Kompatibel mit Seitenairbag“ beziehungsweise „Kompatibel mit Seiten- und Centerairbag“ neben dem Zertifikat von TÜV Rheinland an.
Foto: Oliver Tjaden/TÜV Rheinland
Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags eignen
TÜV Rheinland: Ungeeignete Sitzbezüge können Seiten- und Centerairbags in Fahrzeugen behindern und die Sicherheit gefährden
Veröffentlicht am: 22.02.2025
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang