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BaFin bietet neuem Kontenvergleich

... eine Alternative zu bekannten Vergleichsportalen



Am 15. Januar hat die Bundesfinanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto/Girokonto gestartet. Der BaFin-Kontenvergleich soll erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland auflisten, wie die Behörde mitteilt.

Demnach werden beim BaFin-Kontenvergleich die Kosten und Leistungen von 6.900 unterschiedlichen Girokonto-Modellen von rund 1.100 Anbietern unter die Lupe genommen. Aufgabe der neuen Website ist es nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums (BMF), dem die BaFin untersteht, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Girokonto zu unterstützen.

Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die unter anderem vorschreibt, dass jeder Mitgliedstaat der EU für Verbraucherinnen und Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der deutsche Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Für den Aufbau und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, per Gesetz verpflichtet, Vergleichskriterien wie die monatlichen Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten oder die Höhe der Haben- bzw. Überziehungszinssätze an die Finanzaufsicht zu melden, wie diese erläutert.

Über die Girokonten hinaus informiert der BaFin-Kontenvergleich auch über sogenannte Basiskonten, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um die jeweiligen Einzelheiten hierzu in Erfahrung zu bringen und schließlich ein Konto zu eröffnen, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden. Die BaFin ist dabei nicht eingebunden, wie sie betont. Die Behörde will „lediglich“ einen breiten und neutralen Überblick über rund 6.900 Giro- und Basiskonten vermitteln – und zwar strikt neutral und daher ohne jegliche Empfehlungen.

Wie funktioniert der BaFin-Kontenvergleich nun konkret? Damit Interessenten die verschiedenen Konten leichter und besser vergleichen können, werden die unterschiedlichen Angebote nach einem einheitlichen Schema dargestellt und die Nutzer der Website Schritt für Schritt zum passenden Konto geleitet. Zunächst erhält man eine Erstübersicht, die alle gemeldeten Zahlungskonten aufführt und sie anhand von sechs Vergleichskriterien darstellt. Diese Kriterien sind:

- das monatliche Entgelt für die Kontoführung,
- ob eine Debitkarte im monatlichen Entgelt für die Kontoführung enthalten ist,
- ob eine Kreditkarte im monatlichen Entgelt für die Kontoführung enthalten ist,
- der Zinssatz für eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispo),
- der Habenzinssatz und
- die Information, ob das Konto ein Online-Konto ist.

In einer Detailübersicht werden sodann sämtliche Angaben zu jedem Zahlungskonto aufgezeigt, die von den Anbietern an die BaFin gemeldet wurden. Für einen Direktvergleich lassen sich bis zu 20 Konten auswählen und die Detailinformationen von bis zu drei Konten nebeneinander darstellen. Mittels verschiedener Filter und individueller Angaben können Nutzerinnen und Nutzer die Suche weiter an ihre Bedürfnisse anpassen, um gezielt nach Bezeichnungen von Kontoanbietern zu suchen. Ist die Suche beendet, lassen sich die Ergebnisse als PDF-Datei oder CSV-Export speichern und ausdrucken. Die PDF-Datei des Direktvergleichs enthält zudem einen QR-Code, mit dem man den Vergleich erneut online aufrufen oder weiterleiten kann.

Die von der Bundesregierung beauftragte Kontovergleichswebsite der BaFin schaffe Transparenz auf dem Girokontenmarkt, lobt Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies. Denn sie zeige übersichtlich, neutral und kostenfrei die Gebühren und Leistungen aller Kontenmodelle für Privatpersonen in Deutschland. Wer ein neues Girokonto suche, habe es künftig leichter, sekundiert Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: Jeder könne mit dem Portal kostenlos und mit wenig Aufwand das Konto heraussuchen, das für ihn am besten passt. Und der BaFin-Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management, Dr. Thorsten Pötzsch, im Direktorium der BaFin zuständig für kollektiven Verbraucherschutz, betont, dass wirtschaftliche Teilhabe mit einem eigenen Girokonto beginne. „Für die BaFin ist der Kontenvergleich ein Meilenstein im gelebten Verbraucherschutz“, sagt Pötzsch.

In dem Zusammenhang hebt die BaFin hervor, dass ihr Kontenvergleich kein kommerzielles Interesse verfolgt und keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter gibt. Vielmehr soll der Vergleich eine neutrale Vorauswahl aus dem großen Girokonto-Angebot ermöglichen und die erforderliche Transparenz für eine erste Einordnung bieten. Daher bekommt die BaFin nach eigenen Angaben auch keine Provision für sogenannte Affiliate-Links, mit denen sich die bekannten Vergleichsportale unter anderem finanzieren.

Mit der neuen Website könnten nun mehr als 80 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland endlich unabhängig die Kosten von Zahlungskonten vergleichen, begrüßt die Leiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), Dorothea Mohn, das BaFin-Portal. Damit und mit der unabhängigen Ansiedlung der Vergleichswebsite bei der BaFin sei eine langjährige zentrale Forderung des Vzbv umgesetzt worden, erklärt sie.

Allerdings sollten Nutzer des BaFin-Kontenvergleichs beachten, dass die Behörde keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den auf ihrer Website aufgeführten Konten übernimmt. Denn die Daten werden nach ihrer Meldung durch die Kontenanbieter ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung durch die BaFin übertragen. Die Aufnahme in den Kontenvergleich sei also kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder deren Zahlungskonten, sondern vielmehr gesetzlich vorgegeben, betont die Behörde. Sie führt zwar stichprobenartige Qualitätschecks durch, doch die Nutzerinnen und Nutzer des Kontenvergleichs sollten die Einzelheiten eines Kontenmodells immer noch beim jeweiligen Kontoanbieter checken.

Quelle: GOSLAR INSTITUT 

 


Veröffentlicht am: 22.02.2025

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