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Wirtschafts-News vom 31. Oktober 2020

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Viele Menschen sind nicht nur in der Freizeit mit dem Rad unterwegs, sondern satteln nun für ihren Arbeitsweg von Auto, Bus und Bahn auf das Fahrrad um. In diesem Jahr werden sich aufgrund der Corona-Pandemie wohl noch mehr Verkehrsteilnehmer für das Fahrrad entscheiden, um den öffentlichen Nahverkehr zu meiden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welcher Versicherungsschutz wichtig ist.

„Eine private Haftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall bestehen“, sagt man beim BdV. „Zudem lohnt ein prüfender Blick auf die Hausratversicherung.“ Viele elektrounterstützte Fahrräder können mit speziellem Versicherungsschutz abgesichert werden.

Wer mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden können diese so hoch sein, dass sie für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten würden. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt die Aufwendungen zur Freistellung des Versicherungsnehmers und wehrt zudem Ansprüche ab, die unberechtigt gestellt werden. Für Beschädigungen oder den Verlust des Fahrrads kommt die Hausratversicherung auf, wenn diese durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Ein Einbruchdiebstahl liegt beispielsweise dann vor, wenn das Fahrrad nach einem widerrechtlichen Eindringen in einen verschlossenen Raum gestohlen wurde – zum Beispiel aus einem Keller. Ein einfacher Diebstahl ist nur bei wenigen Hausrattarifen beitragsfrei mitversichert. Um einen solchen handelt es sich beispielsweise, wenn das Fahrrad an einer Laterne oder einem Fahrradständer vorm Haus angeschlossen war.

„Wer sich unsicher ist, ob die eigene Police auch den einfachen Diebstahl absichert, sollte einen Blick in seinen Vertrag werfen“, rät man. „Ist das nicht der Fall, kann das Risiko gegen einen
Beitragszuschlag eingeschlossen werden. Empfehlenswert ist das insbesondere bei hochwertigen Fahrrädern.“

Die Hausratversicherung bietet übrigens keinen Schutz für leistungsstarke E-Bikes und Pedelecs, die nicht als Fahrrad anzusehen sind. Einige von ihnen sind einem Kleinkraftrad gleichgestellt, unterliegen daher der Versicherungspflicht und benötigen ein entsprechendes Kennzeichen. EScooter
mit einer Geschwindigkeit bis maximal 20 Stundenkilometern sind seit Mitte 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Die Kleinroller müssen über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen und durch eine Versicherungsplakette eine bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 31.10.2020

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