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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

Thema heute: Versicherungen im Todesfall: Was bleibt bestehen, was endet?



Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und dazu gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist es besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles eintritt und das ist oft überraschend.

Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit einer Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen müssen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen. „Beim Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern so schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei Verträgen, die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem sollten Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen mit dem Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder gehen automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Art der Versicherung.

„Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich“.

Welche Versicherung endet, welche läuft weiter?

Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils unterschiedliche Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Mo- naten nach Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen.

• Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt.

• Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit.

• Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

• Und auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 14.11.2024

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