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Konsequentere Ahndung von Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel

Bußgelder in Höhe von 55 Euro schrecken kaum ab



Die seit dem 1. April 2026 geltende 12-Uhr-Regelung sollte das Tanken für Verbraucher transparenter und berechenbarer machen. Tankstellen dürfen Kraftstoffpreise seitdem nur noch einmal täglich erhöhen, Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. 

Ziel der Regelung ist es, extreme und kurzfristige Preissprünge einzudämmen sowie Preisvergleichs-Apps verlässlicher zu machen. Aktuelle Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für den Monat Juli zeigen jedoch, dass zahlreiche Tankstellen die gesetzlichen Vorgaben weiterhin missachten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) bewertet die 12-Uhr-Regel grundsätzlich positiv, da mehr Transparenz den Wettbewerb stärkt und Verbrauchern bei der Planung ihrer Mobilitätskosten hilft. Die Vielzahl der Verstöße ist jedoch nicht zu akzeptieren und muss härter sanktioniert werden.

Nach Einschätzung der Bundesregierung trägt die Regel bereits zu deutlich geringeren Preisschwankungen bei und erleichtert preisbewusstes Tanken. Allerdings attestiert das Bundeskartellamt in einer aktuellen Information, dass die Anzahl der Abweichungen im Vergleich zu den Vormonaten im Juli wieder stieg. Obwohl die überwiegende Zahl der Verstöße (87,7 Prozent) sich im Zeitraum zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr ereignet, wird dennoch deutlich: Die Regel ist zwar bekannt, wird aber nicht überall konsequent eingehalten.

Kartellamt erfasst, Länder ahnden

Dabei ist klar zwischen Datenerfassung und Vollzug zu unterscheiden. Das Bundeskartellamt erhält digital über die Markttransparenzstelle sämtliche Preisänderungen, erkennt Verstöße automatisiert und leitet diese an die von den Ländern benannten Vollzugsbehörden weiter. Für die Ahndung ist ausdrücklich nicht das Bundeskartellamt, sondern sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.

Genau an dieser Stelle bestehen derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während einige wie Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bereits Verstöße prüfen und entsprechende Verfahren eingeleitet haben, befinden sich viele andere Bundesländer noch in der Vorbereitung oder haben bislang keine nennenswerten Vollzugsmaßnahmen ergriffen. Niedersachsen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein. Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, wurden dort bereits Anfang Juli rund 1.900 Verstöße an etwa 250 Tankstellen mit Verwarnungsgeldern von jeweils 55 Euro geahndet.

Bundesweit sind jedoch nach einer Analyse des Südwestrundfunks (SWR) seit April rund 50.000 Prüffälle aufgefallen. Eine bundesweit einheitliche Zuständigkeit beim Bund wäre daher aus Sicht des AvD nicht nur wünschenswert, sondern angesichts der sehr unterschiedlichen Vollzugspraxis der Länder ein sinnvoller Schritt für eine effizientere und konsequentere Durchsetzung der 12-Uhr-Regel.

Höhere Sanktionen zur Abschreckung

Die derzeitige Sanktionspraxis ist nicht geeignet, eine nachhaltige Abschreckungswirkung zu entfalten. Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz sieht für Verstöße dieser Art Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, die von den preisfestsetzenden Mineralölunternehmen oder Tankstellenbetreibern bezahlt werden müssten. Beträge von 55 Euro stellen aber kaum mehr als eine symbolische Belastung dar. Wer Verbraucher wirksam schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss bestehende Rechtsverstöße konsequent verfolgen und den gesetzlichen Bußgeldrahmen auch ausschöpfen. Nur spürbare Sanktionen schaffen einen echten Anreiz zur Einhaltung der Vorschriften.

AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Die 12-Uhr-Regel kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn Verstöße konsequent und bundesweit einheitlich geahndet werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Vollzug in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Deshalb sollte geprüft werden, ob die Ahndung künftig nicht besser zentral beim Bund angesiedelt werden sollte. Einheitliche Zuständigkeiten und spürbarere Bußgelder als 55 Euro würden die Durchsetzung deutlich effizienter machen und die notwendige Abschreckungswirkung entfalten. Die Verbraucher profitieren davon durch mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb an den Tankstellen.“

Quelle:
AvD

 


Veröffentlicht am: 08.08.2026

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