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2026 – Was ist neu im neuen Jahr?

... das GOSLAR INSTITUT sah sich um



Das neue Jahr 2026 bringt nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer einiges Neues. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es veränderte Regelungen und Gesetze.


Angefangen beim höheren Mindestlohn über die sinkende Mehrwertsteuer in der Gastronomie bis hin zu steigenden Kraftstoffpreisen und Vorteilen für die Besitzer und Käufer von E-Autos. Außerdem sollen sich die Renten erhöhen und das Deutschlandticket teurer werden. Das ist nur eine kleine Auswahl der Neuerungen, die bislang für 2026 abzusehen sind.

Viele der neuen Vorschriften betreffen insbesondere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Diejenigen, die sich automobil fortbewegen wollen, können künftig ihre Fahrerlaubnis in Kartenform und ihren Papierfahrzeugschein zu Hause lassen. Denn es kommt der digitale Führerschein. Und auch die bekannten Fahrzeugpapiere sind ab diesem Jahr via Smartphone nachweisbar. Damit kommt Deutschland der EU-Führerscheinrichtlinie, die die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins in allen Mitgliedstaaten bis 2030 vorsieht, zeitlich deutlich zuvor. 

Zu beachten ist in dem Zusammenhang: Der digitale Führerschein ist nur als Ergänzung, nicht als Ersatz des Kartenführerscheins gedacht, wie der ADAC betont. Auch zwingt die neue Richtlinie Autofahrerinnen und Autofahrer nicht dazu, auf die digitale Fahrerlaubnis umzusteigen. Wer weiterhin einen Kartenführerschein dabei haben möchte, kann dies tun. (Vergl. auch Recherche-Tipp des Goslar Instituts vom 26. November 2025).

Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht werden. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift gilt nur für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben ihren Führerschein – sei er aus Papier- oder schon im Scheckkartenformat – unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 gegen die EU-Fahrlizenz umzutauschen.

Mit der Einführung der digitalen Fahrerlaubnis soll der Erwerb des Führerscheins ebenfalls billiger werden. So plant es jedenfalls das Bundesverkehrsministerium. Zum Zweck der Kostensenkung sollen Fahrschulen künftig die theoretischen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis auch per App oder Onlinekurs vermitteln dürfen. Zudem ist geplant, die Prüfungsdauer ebenso wie den Theorie-Fragenkatalog zu reduzieren. Auch der Einsatz von Fahrsimulatoren in der Ausbildung der Fahrschülerinnen und Fahrschüler soll dazu beitragen, den „Lappen“ erschwinglicher zu machen. Ob die guten Preissenkungsvorsätze dann letztlich auch bei den Fahranfängerinnen und Fahranfängern ankommen, wird, wie immer, erst die Praxis zeigen…

Ähnliches dürfte gleichfalls für die ab Beginn des neuen Jahres sinkende Umsatzsteuer in der Gastronomie gelten. Diese wird nämlich für Speisen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent vermindert. Man darf gespannt sein, ob sich diese Steuersenkung tatsächlich in den Speisekarten niederschlägt, meinen Marktbeobachter. Die niedrigere Umsatzsteuer gilt übrigens auch für Lieferdienste.

Worauf sich Autofahrerinnen und Autofahrer jedoch werden einstellen müssen, sind höhere Spritkosten. Denn der CO2-Preis auf Benzin und Diesel geht 2026 weiter nach oben. Ab dem neuen Jahr soll er sich durch die Versteigerung von Emissions-Zertifikaten bilden. Bislang lag der CO2-Preis bei 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 soll es keinen festen CO2-Preis für ein ganzes Jahr mehr geben, stattdessen werden die Emissionszertifikate versteigert, wie die Ratgeber von Finanztip erläutern. Vorerst gilt dabei ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Wie der ADAC ausgerechnet hat, könnte die höhere CO2-Abgabe einen Liter Benzin maximal um knapp 3 Cent und einen Liter Diesel um etwas mehr als 3 Cent pro Liter verteuern. Wie viel Autofahrerinnen und Autofahrer letztlich beim Tanken bezahlen müssen, hänge auch von anderen Faktoren wie dem Ölpreis ab, erklärt der Automobilclub.

In den kommenden Jahren soll der CO2-Preis übrigens weiter steigen, wie Finanztip hinweist, allerdings EU-weit etwas später als ursprünglich vorgesehen: Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der sogenannte ETS 2, startet nach den jüngsten Plänen der EU erst 2028. Ab dann sollen den Preis – wie an einer Börse – Angebot und Nachfrage bestimmen. So will die EU ihre Klimaziele erreichen, die Klimaneutralität bis 2050 beinhalten.

Zu mehr Klimaschutz soll auch die neue Abgasnorm Euro-7 beitragen, die ab Ende 2026 vorgesehen ist. Sie betrachtet – anders als ihre Vorgänger – Emissionen erstmals ganzheitlich, über den gesamten Lebenszyklus hinweg und unter realen Betriebsbedingungen, wie der TÜV verdeutlicht. Konkret bedeutet dies unter anderem, dass über Stickoxide und Feinstaub hinaus auch die Emissionen durch Reifen- und Bremsenabrieb einbezogen werden. Die neue Norm gilt für Autos und leichte Nutzfahrzeuge, die erstmals eine Typgenehmigung erhalten, ab dem 29. November 2026 und ab dem 29. November 2027 dann für alle neu zugelassenen Pkw.

Als Beitrag zum Klimaschutz möchte die Bundesregierung ebenfalls die jüngst verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verstanden wissen. Sie soll als Kaufanreiz für mehr E-Autos auf den Straßen dienen. Die Steuerbefreiung soll nun für bis zum Stichtag 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassene reine E-Autos bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge gelten. Sie ist begrenzt bis längstens zum 31. Dezember 2035. Wer also 2026 ein reines Elektrofahrzeug anschafft, kann noch neun Jahre steuerfrei fahren.

Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben, wie der ADAC berichtet – bis zum Ablauf der zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2035. Ursprünglich sollte Ende 2030 Schluss sein mit dem Steuervorteil. Anfang Dezember 2025 stimmte der Bundestag aber einer Verlängerung um fünf Jahre zu. Und die Neuregelung gilt auch rückwirkend.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine gezielte Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen und den Hochlauf von E-Fahrzeugen weiter voranzubringen. Weitere Einzelheiten hierzu sind allerdings noch nicht bekannt.

Eine weitere neue Vorschrift betrifft alle neuen Autos in der EU: Sie müssen künftig mit der nächsten Generation des Notrufsystems eCall ausgestattet sein. Das sogenannte Next-Generation-eCall (NG eCall) ist eine Weiterentwicklung des 2018 für alle neuen Fahrzeugmodelle verpflichtend eingeführten Notrufsystems, das bei einem schweren Unfall automatisch die europaweite Notrufnummer 112 anruft, den genauen Standort und andere wichtige Daten übermittelt. Nach Schätzungen der EU-Kommission sollen Rettungskräfte durch eCall nur halb so viel Zeit benötigen, um zum Unfallort zu gelangen, als wenn sie auf herkömmliche Weise alarmiert würden. Die Brüsseler Behörde hofft auf jährlich rund 2.500 weniger Verkehrstote, wenn die meisten Autos mit dem Notrufsystem ausgestattet sind.

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sollen auch die zusätzlichen Assistenzsysteme sorgen, die ab Juli 2026 für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben sind. Dabei handelt es sich zum einen um das Notbremsassistenzsystem (advanced emergency braking system) speziell zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, das Gefahrensituationen selbstständig erkennt und das Fahrzeug abbremst. Das advanced driver distraction warning-System wiederum soll Autofahrerinnen und Autofahrer dabei unterstützen, sich auf das Geschehen auf der Straße zu konzentrieren und sie vor Ablenkung warnen. Die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten (emergency lane-keeping system) werden nun auch auf Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung erweitert. Und schließlich haben Fahrzeuge ab 2026 so konstruiert zu werden, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. Der erweiterte Kopfaufschlagschutzbereich bzw. Fußgängerschutz (enlarged head impact zone) soll Fußgänger bei einem Unfall besser schützen.

Eine wichtige Neuerung ab 2026 betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht nur die autofahrenden: Sie sollen es künftig einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung Unternehmen, die einen Vertragsabschluss per Online-Benutzeroberfläche anbieten, verpflichten, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Mit der elektronischen Schaltfläche sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können, das ihnen gesetzlich zusteht, wenn ein Vertrag online geschlossen wird. Die neue Vorgabe zum Widerrufsbutton soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten und ist ab19. Juni 2026 verpflichtend.

Mehr Verbraucherschutz soll es auch bei Verbraucherkrediten geben, wenn ab 20. November 2026 die EU-Rechtsnorm 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge umgesetzt wird. Dann wird die Kreditvergabe auch bei Kleinkrediten von unter 200 Euro strenger geregelt, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Die neuen Regelungen sollen nach Auskunft der Bundesregierung ebenfalls für zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie die sogenannten „Buy now, pay later“-Angebote gelten.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet, ist die Zahl der Kleinkredite zuletzt stark angestiegen. Gerade „Buy now, pay later“-Angebote verleiteten Verbraucherinnen und Verbraucher zum schnellen Kauf auf Pump, stellen die Verbraucherschützer fest. Durch viele kleine Konsumkredite werde das Risiko von Überschuldung jedoch erkennbar erhöht, warnen die Verbraucherzentralen. Deshalb begrüßen sie den besseren rechtlichen Verbraucherschutz bei Kreditverträgen.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

 


Veröffentlicht am: 09.01.2026

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