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Der Notbremsassistent kann Leben retten

Die Verantwortung hat unverändert der Fahrer



Ein Kind läuft plötzlich zwischen parkenden Autos auf die Straße, ein Stauende taucht unvermittelt auf der Autobahn auf oder ein Radfahrer kreuzt im dichten Stadtverkehr: In Sekundenbruchteilen kann es im Straßenverkehr zu brenzligen Situationen kommen. 


Hier spielt der Notbremsassistent moderner Personenwagen seine Stärken aus – er erkennt drohende Kollisionen und reagiert schneller, als es vielen Fahrern möglich ist. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erklärt die Technik und gesetzliche Hintergründe. Bedacht werden sollte stets: Der Notbremsassistent ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz, jedoch kein Freibrief für Unachtsamkeit.

1. Pflicht für Neuwagen in der EU

Seit Juli 2022 ist der Notbremsassistent in der Europäischen Union für alle neu typgenehmigten Pkw-Modelle Pflicht, seit Juli 2024 gilt dies für jedes neu zugelassene Fahrzeug. Somit ist dieses System bereits heute an Bord vieler Autos. Es hat eine ähnliche Bedeutung fürs Entschärfen von potenziellen Unfallsituationen wie etwa das Antiblockiersystem ABS oder das elektronische Stabilitätsprogramm ESP. Der Notbremsassistent reagiert im Bereich von zehn bis 60 km/h. Das unterstreicht seine Bedeutung insbesondere für den dichten Stadtverkehr. Er ist gezielt für drei Szenarien vorgesehen: Zum Verhindern von Unfällen zwischen Autos, zwischen Autos und Fußgängern sowie zwischen Autos und Fahrradfahrern. Neben dem Notbremsassistenten sind weitere Systeme verpflichtend, darunter der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der Notfall-Spurassistent, Müdigkeitserkennung, Rückfahr- und Notbremslicht-Assistenten sowie eine „Black Box“ für die ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

2. Unsichtbar, aber mit großer Wirkung
Der Notbremsassistent arbeitet unauffällig im Hintergrund, Sensoren und Kameras überwachen permanent die Fahrzeugumgebung. Erkennt das System eine drohende Kollision, wird zunächst der Fahrer gewarnt. Reagiert er nicht rechtzeitig, greift die Technik ein und leitet selbstständig eine Teil- oder Vollbremsung ein. Kommt es dennoch zu einer Kollision, sind die Unfallfolgen oft erheblich geringer, weil die Aufprallgeschwindigkeit reduziert ist. Untersuchungen belegen die Wirksamkeit, sie geben meist ein ähnliches Bild ab wie der Euro-NCAP-Test: Fahrzeuge mit Notbremsassistent haben um bis zu 38 Prozent weniger Auffahrunfälle mit Personenschäden.

3. Nicht Pflicht, aber sinnvoll
Über die europäische Pflichtausstattung mit Schwerpunkt auf das innerstädtische Tempo hinaus bieten viele Autohersteller bei Neuwagen optionale Systeme, die bis zu hohen Geschwindigkeiten oder selbst beim Rückwärtsfahren aktiv sind. Sie bewahren nicht allein Menschen vor Unfällen, sondern vermeiden auch unzählige Blechschäden. Nachteile: Bei widrigen Sichtverhältnissen funktioniert der Notbremsemsassistent nicht immer ganz zuverlässig. Und sein plötzliches Eingreifen irritiert manchen Fahrer.

4. Mit Verantwortung mehr Sicherheit
So hilfreich die Technik ist – sie ersetzt nicht die Aufmerksamkeit des Fahrers. Rechtlich bleibt der Mensch am Steuer für sein Fahrverhalten verantwortlich. Denn wer sich ausschließlich auf Assistenzsysteme verlässt, riskiert im Ernstfall nicht nur seine Sicherheit, sondern auch juristische Konsequenzen.

Quelle: GTÜ

 


Veröffentlicht am: 25.10.2025

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