
(djd). Die Hochzeit soll ein ganz besonderer Tag sein. Das gilt auch für den Weg von der standesamtlichen Trauung zum Ort der Feier: Ein außergewöhnliches Fahrzeug oder üppiger Schmuck gehören für viele Neuvermählte dazu.
Aus Sicht der Gesetzeshüter ist dagegen nichts einzuwenden, solange die Vorschriften eingehalten und andere nicht gefährdet oder behindert werden. Der Automobil-Club Verkehr (ACV) erklärt, was es zu beachten gilt, damit der Weg in die gemeinsame Zukunft harmonisch beginnt.
Wie viel Dekoration verträgt das Hochzeitsfahrzeug?
Autoschmuck gilt rechtlich als Ladung und muss daher den Ladungssicherungsvorschriften nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das bedeutet, bei höheren Geschwindigkeiten, Vollbremsungen oder Ausweichmanövern darf er sich nicht selbstständig machen. Kennzeichen und Lichter dürfen nicht verdeckt und auch die Sicht für den Fahrer muss jederzeit frei sein. Bei besonders üppigem oder ausgefallenem Schmuck kann es ratsam sein, eine Sondergenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Weiterführende Informationen zu diesem und weiteren Themen rund um Mobilität bietet der Automobil-Club ACV unter www.acv.de im Bereich Wissen.
Welche Vorschriften sind bei besonderen Fahrzeugen zu beachten?
Ob Oldtimer, Stretchlimousine, Pferdekutsche oder Traktor: Auch für Hochzeitsfahrzeuge gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung, etwa bei den Themen Führerschein, Fahrzeugzulassung, Versicherung oder Sondergenehmigungen. Vorsicht bei roten Kennzeichen: Diese sind ausschließlich für gewerbliche Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten erlaubt. Eine Hochzeitsfahrt in einem Fahrzeug mit einem solchen Kennzeichen kann mit einem Bußgeld enden.
Blechdosen am Autoheck: Was sagt das Gesetz?
Oft sind es die Hochzeitsgäste, die unbemerkt Dosen ans Heck des Hochzeitsfahrzeugs binden. Dieser Brauch wird zwar in Grenzen geduldet, erlaubt ist er jedoch nicht, da er unnötigen Lärm erzeugt und potenziell den Verkehr gefährden kann. Am besten die klappernden Anhängsel also auf privatem Gelände nutzen.
Mit Hupkonzert im Korso durch die Stadt – ist das erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Licht- und Schallzeichen sind innerorts nur gestattet, um auf Gefahrensituationen hinzuweisen, im Korso fahren ist möglich. In der Praxis dulden die Ordnungshüter kurze Hupsignale nach der Trauung, wenn niemand belästigt oder gefährdet wird. Für Autokorsos gilt die StVO ebenfalls. Entscheidend ist auch hier, dass andere nicht behindert oder in Gefahr gebracht werden. Wer sich an die geltenden Verkehrsregeln hält, dem sollte beim Start in ein glückliches Leben zu zweit nichts im Wege stehen.
Foto: djd/ACV Automobil-Club Verkehr/adasvasiliauskas - stock.adobe.com
Wenn Blechdosen am Hochzeitsauto klappern: Was erlaubt ist
Der rechtliche Rahmen für den Weg ins Glück
Veröffentlicht am: 14.02.2026
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