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Vorsicht: Autobahn-Baustelle

Die linke Spur ist ein gefährliches Pflaster

Rund 70 Prozent aller neu zugelassenen Automobile weisen inzwischen eine Fahrzeugbreite von mehr als zwei Metern auf – von Außenspiegel-Außenkante zu Außenspiegel-Außenkante. Damit sind sie zu breit für die linken Spuren von Autobahnbaustellen, sobald diese auf zwei Meter beschränkt sind.

Doch das wissen viele Autofahrer offenbar nicht oder sie riskieren bewusst ein Bußgeld von 20 Euro. Diese Fahrer übersehen allerdings, dass bei einem Unfall der Versicherungsschutz eingeschränkt werden kann.

Nach Angaben des ADAC waren Autos der sogenannten Kompaktklasse, wie etwa der VW Golf, im Jahr 1978 im Mittel nur knapp 1,6 Meter breit. Seitdem wuchs die Breite von Fahrzeugen dieser Klasse auf rund 1,8 Meter an. Rechnet man noch die Außenspiegel hinzu – und nur so ergibt sich das tatsächliche Außenmaß eines Autos – dann kommt schnell eine Breite von mehr als zwei Metern zusammen.

In den alten Tagen herrschte die Meinung vor, die Fahrzeugbreite schließe die Außenspiegel nicht mit ein. So ließ Mercedes-Benz die Breite des Sprinter-Vorgänger als Argument gegen den Volkswagen LT einsetzen: Der DB 207 maß in der Breite 1,98 Meter, der LT 2,02 Meter. Doch eigentlich gehörten damals schon beide auf die rechte Autobahnspur verbannt, der Spiegel wegen.

Seit etwa drei Jahren bewertet die Polizei die Rechtslage so: Die Spiegel werden eingerechnet. Damit hat auch der aktuelle Golf auf der linken Spur nichts verloren, wenn die per Verkehrsschild am Anfang der Baustelle auf zwei Meter beschränkt wird.

Aber die Behörden zeigen sich manchmal auch flexibel. Denn nach den ersten Streitfällen besann sich jemand auf die EU-Regel, nach der die linken Spuren einer Autobahnbausstelle mindestens 2,10 Meter breit sein müssen. Seitdem finden sich Verkehrsschilder mit der Beschränkung auf 2,0 Meter, viele per Aufkleber auf 2,10 Meter korrigierte alte Schilder und passende neue. Doch auch 2,10 Meter sind bei modernen Fahrzeugen schnell erreicht.

Das vergleichsweise harmlose Bußgeld von 20 Euro, das im Falle von Zuwiderhandlungen droht, dürfte die Linksfahrer in den Überbreiten am wenigsten abschrecken. Doch es kann viel teurer werden. Denn dem Fahrer eines zu breiten Pkw kann es bei einer Beteiligung an einem Unfall passieren, dass seine Versicherung den Kasko-Schutz einschränkt. Allein dadurch können spürbare Kosten entstehen. Richtig dumm läuft es für den Fahrer eines überbreiten Autos, wenn ihm die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners wegen einer Mitschuld aufgrund des zu breiten Fahrzeugs den Schadenersatz mindert.

Deshalb raten Experten Autofahrern dazu, sich genau über die Breite des eigenen Fahrzeugs zu informieren. Dazu reicht demnach nicht der einfache Blick in die Fahrzeugpapiere. Denn darin ist in der Regel lediglich die Karosseriebreite ohne Außenspiegel aufgeführt. Diese Rückspiegel zählen aber nun mal mit zur tatsächlichen Fahrzeugbreite. Vor dem Hintergrund kann es im Zweifel sogar sinnvoll sein, selbst nachzumessen, empfehlen die Fachleute. Denn Unkenntnis schützt im Schadensfall nicht vor finanziellen Einbußen. (ampnet/Sm)

Quelle: Goslar-Insitut

 


Veröffentlicht am: 15.08.2019

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