Startseite  
   

19.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Wirtschafts-News vom 29. August 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Sich am Morgen auf das Fahrrad schwingen und entspannt zur Arbeit fahren? Klingt verlockend - kein Gedränge durch Menschenmassen oder den alltäglichen Pendlerstau. Umso ärgerlicher, wenn der geschätzte Drahtesel nach dem Arbeitstag dann weg ist. Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2017) wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit 300.000 Fahrräder gestohlen, sprich 35 Räder pro Stunde!

Besonders in Berlin, Bremen und Hamburg ist Vorsicht geboten - die Stadtstaaten sind nach wie vor die Hochburgen des Fahrradklaus. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, welche Versicherung bei einem Diebstahl greift und geben zusätzlich Sicherheitstipps.

Sind Räder durch die Hausratversicherung abgesichert? Wenn das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Bereich gestohlen wird, wie der eigenen Wohnung, dem Keller oder der privaten Garage, greift die klassische Hausratversicherung. Ein Einbruch liegt dann vor, wenn entsprechende Einbruchsspuren nachweisbar sind.

Tipp der Versicherungsexperten: "Wer sein Fahrrad oft am Bahnhof, auf offener Straße, vor dem Haus oder in Gemeinschaftsräumen abschließt, sollte über eine zusätzliche Fahrradklausel zur Hausratversicherung nachdenken. So ist das Rad auch außerhalb der eigenen vier Wände vor Langfingern geschützt." Wichtige Voraussetzung: Die Fahrräder müssen abgeschlossen sein.

Auch Familien, die mehrere Fahrräder besitzen, sollten die Fahrradklausel vereinbaren. Wer besonders teure Räder besitzt, sollte zudem darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht.

Bei älteren Rädern sollte der Besitzer den Zeitwert schätzen und diesen versichern lassen. Wichtig: Unbedingt darauf achten, nicht unterversichert zu sein.

Vorsicht bei Ausnahmen und Sonderregeln

Diebe lieben Dunkelheit. Deswegen findet sich in einigen Versicherungspolicen die sogenannte Nachtzeitklausel: Zwischen 22 und 6 Uhr gilt der Versicherungsschutz nur, wenn sich das Rad in einem abgeschlossenen Raum oder in Gebrauch befindet. Versicherte sollten daher ihren Versicherungsanbieter mit Bedacht wählen - insbesondere in alten Verträgen ist die Nachtzeitklausel oft noch zu finden.

Vorsicht ist auch bei Fahrrädern mit motorisierter Unterstützung geboten: "Für E- Bikes empfehlen wir eine Teilkaskoversicherung. Sie fallen nicht mehr in die Kategorie Fahrrad und sind deshalb nicht durch die Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung abgedeckt", so die Experten der DVAG. "Anders sieht es bei sogenannten 'Pedelecs' aus. Diese sind wiederum in der Hausratversicherung abgedeckt."

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190827_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 29.08.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.