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Grundrechte auch in der dgitalen Welt durchsetzen

... fordert Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Bremst Datenschutz Fortschritt in den Bereichen der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz? Haben Deutschland und Europa zwar im weltweiten Vergleich einen Vorsprung beim Datenschutz, schneiden sich aber aufgrund dessen von den Entwicklungspotenzialen bei Digitalisierung und KI ab?

Nein, findet Ulrich Kelber, seit Jahresanfang Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er vertritt im Gespräch mit Dr. Fred Wagner, Professor für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, auf GoslarTV vielmehr die Ansicht, dass Datenschutz auch eine Chance, weil Verkaufsargument für die hiesigen Unternehmen sein kann, da Privacy und IT Security mehr und mehr nachgefragt werden – auch im Ausland.

In Deutschland und in der EU bedeutet Datenschutz – im Gegensatz zu anderen Regionen dieser Welt – Schutz von Grundrechten, betont Kelber. Und diese Grundrechte müssen seiner Ansicht nach auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden. Für ihn hat Digitalisierung deshalb auf Augenhöhe mit den Unternehmen stattzufinden. Das bedeutet für den SPD-Politiker konkret, dass bei datengetriebenen Geschäftsmodellen klar sein muss, welche Daten der Anbieter solcher Produkte bzw. Services bekommt, wofür er sie einsetzt, wann er diese Daten löscht und wie diese gegebenenfalls korrigiert werden können. „Was nicht geht, ist Daten zu sammeln, wozu der Bürger nie seine Einwilligung gegeben hat“, stellt Kelber fest.

Die richtigen rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Daten sieht er mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschaffen. Eine solche Rechtsgrundlage kann demnach die Einwilligung in die Preisgabe von Daten sein, vorausgesetzt diese erfolgt konkret, informiert und freiwillig. Dies bedeute, dass der Bürger einschätzen können muss, was mit seinen Daten passiert, hebt Kelber hervor.

In diesem Sinne versteht er die Rolle des Datenschutzbeauftragten auch nicht als die eines Verhinderers von Fortschritt und Innovationen, sondern als die eines Gestalters, der deutlich macht, wie es geht, aber auch wie nicht: etwa indem Daten einfach abgegriffen und benutzt werden. Es gebe eben Geschäftsmodelle, die mit europäischen Werten nicht übereinstimmten und die deshalb verhindert werden müssten, erklärt der Bundesbeauftragte. In bestimmten Fällen hält er es deshalb für sinnvoller und auch innovativer, mit anonymisierten, pseudonymisierten, synthetisierten Daten zu arbeiten.

Denn das Sammeln von Daten sei nicht immer zum Besten derjenigen, von denen die Daten stammen, sondern zum Vorteil derjenigen, die die Daten zusammentragen, macht Kelber seinen Standpunkt deutlich. Deshalb fordert er eine Digitalisierung auf Augenhöhe. In diesem Sinne soll der Bürger auswählen können, welcher Anbieter am ehesten seinen Vorstellungen entspricht, und entsprechend entscheiden können.

Die Klagen vieler Unternehmen hierzulande, dass die DSGVO den Fortschritt von KI und Digitalisierung durch übertriebene Reglementierung zu stark einbremse, lässt Kelber nicht gelten. Schließlich könnten Algorithmen auch auf der Basis von anonymisierten Daten, die später wieder gelöscht werden, trainiert werden, wendet der Datenschutzbeauftragte des Bundes ein; oder mit synthetisierten Daten, die so verändert werden, dass sie hinterher nicht wieder personalisiert werden können. Informatikern stünden somit die benötigten Daten auch in einer Form zur Verfügung, die mit Datenschutz kompatibel sei, argumentiert Kelber. In dieser Hinsicht sieht er allerdings manchmal auch „Innovationsfaulheit“ im Spiel, wie er bedauert.

Deutsche Unternehmen würden immer nur darüber jammern, dass sie sich an die Datenschutzvorgaben halten müssten, und behaupten, man könne deswegen keine innovativen Produkte erstellen, stellt Kelber fest. Dabei versuche etwa Apple inzwischen, mit mehr Datenschutz zu werben. In dieser Hinsicht wünscht sich Kelber mehr „Offensive“ bei den deutschen Unternehmen, indem sie herausstellen, dass gerade in Deutschland – oder Europa – aufgrund der rechtlichen Vorgaben Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind. US-Unternehmen werben inzwischen mit Datenschutz und IT-Sicherheit, so Kelber, während viele deutsche Unternehmen das immer nur als Belastung darstellen.

Positiv steht er der Einrichtung von sogenannten Datentreuhändern gegenüber, die aus seiner Sicht zum Beispiel im medizinischen Bereich von großem Vorteil sein können. Gerade im Gesundheitsbereich könne er sich große Datenmengen bei Treuhändern vorstellen, sagt der Diplom-Informatiker. Damit soll es dann möglich werden, Algorithmen mit hochsensiblen, qualitativ hochwertigen Daten zu trainieren, ohne dass diese Daten die Treuhänderplattform verlassen.

Einen anderen Begriff, den des Datenkurators, brachte in dem Zusammenhang jüngst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ins Gespräch – und dabei die Versicherungsbranche ins Spiel. Dieser Kurator soll demnach einen vernünftigen Abgleich zwischen Datenschatz und Datenschutz gewährleisten. Dafür bringen die Versicherer aus Sicht ihres Verbandes beste Voraussetzungen mit, da sie seit Langem für ihre Risikokalkulationen sowie Tarifberechnungen mit der Verarbeitung persönlicher Daten vertraut sind und sich dabei das Vertrauen ihrer Kunden erworben haben.

Zwar sieht auch die Versicherungsbranche einige Vorgaben der DSGVO kritisch, weil zu restriktiv. Doch den Unternehmen ist ebenfalls daran gelegen, sich das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten. Deshalb setzen sie sich für mehr Information der Verbraucher über diejenigen Nutzen ein, die dem Einzelnen durch die Verwendung seiner Daten erwachsen können. Schließlich wissen die Versicherer – nicht zuletzt aus der Erfahrung mit den Telematik-Tarifen –, dass die Kunden durchaus bereit sind, ihre Daten zu teilen, wenn ihnen der Wert dessen, was sie im Gegenzug bekommen, höher erscheint als der Schutz ihrer Daten.

Die Kritik, dass in Deutschland die Debatte über Datennutzung und Datenschutz zu einseitig geführt werde, teilt Kelber nur in Bezug auf den Begriff einseitig. Während aus Sicht zahlreicher Wirtschaftsbeteiligter in den öffentlichen Diskussionen zu sehr Schreckensbilder im Hinblick auf die Verarbeitung großer Datenmengen (Big Data) herumgeistern, meint Kelber, dass beim Thema Datenschutz vonseiten der Wirtschaft vielfach nur das Verhindern von Chancen in den Vordergrund gestellt werde.

Dazu führt er an, dass es inzwischen auch in Nordamerika und China viele Kunden gebe, die sich darauf verlassen wollen, dass mit ihren Daten fair umgegangen wird. Dies stelle einen Qualitätsaspekt dar, den europäische und deutsche Firmen als Verkaufsargument für sich nutzen sollten, meint Kelber, indem sie mit dem hohen Datenschutzlevel hier werben. Davon profitiere die Branche mehr als von einem Heruntergehen auf niedrigere Datenschutzlevel, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte überzeugt.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 25.09.2019

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