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Das kann für Autofahrer im Winter teuer werden

Besondere Bußgeldgefahren für Autofahrer im Winter

Der Winter steht vor der Tür – und damit auch das Eiskratzen. Laut einer Studie der Tankstellenkette HEM mit 2568 befragten Personen gibt es für die Deutschen in der kalten Jahreszeit nichts Ärgerlicheres als das morgendliche Enteisen des eigenen Fahrzeugs (79 Prozent).

Kein Wunder, dass jeder zweite Autofahrer deshalb schon gerne einmal den Motor laufen lässt und das Auto vorheizt, während er die Scheiben von Eis und Schnee befreit. Was dabei nicht bedacht oder billigend in Kauf genommen wird: Ein laufender Motor beim Eiskratzen schadet nicht nur der Umwelt, sondern wird auch mit einer Geldbuße von zehn Euro bestraft.

Sobald die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt wird, heißt es „Licht an!“ – und das auch am Tag. Innerorts wartet sonst ein Bußgeld von 25 Euro, außerorts fallen bis zu 75 Euro an, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten, denn es winken nicht nur mindestens 80 Euro Strafe, sondern auch ein Punkt in Flensburg.

Wer nur Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen von Schnee und Eis befreit, riskiert ebenfalls eine Geldbuße: Das Autodach wird häufig in der Eile vergessen – und das kann gefährlich werden, da der nachfolgende Verkehr und auch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert werden kann, drohen hier 25 Euro Bußgeld.

Selbstverständlich sein sollte der sichere Transport von Skiern und Schlitten oder des Tannenbaums zu Weihnachten. Die Investition in einen Dachträger und eine professionelle Ladungssicherung lohnen sich, denn wer hier sündigt, wird mit Geldbußen von 20 Euro bis 200 Euro haftbar gemacht. Vorsicht gilt aber auch beim Transport im Auto selbst: Ungesicherte Gegenstände können bei einer Vollbremsung mit voller Wucht nach vorn katapultiert werden.

Bei starkem Regen- oder Schneefall ist nicht nur die Sicht eingeschränkt, auch der Bremsweg auf glatter Fahrbahn verlängert sich und die Gefahr des Aquaplanings steigt. Ein angemessener Sicherheitsabstand sollte deshalb nicht nur auf Autobahnen und Landstraßen eingehalten werden, sondern auch in geschlossenen Ortschaften. In Städten und Gemeinden gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 15 Metern, bei Schnee und Regen sollte er je nach Sicht- und Straßenverhältnissen aber mindestens 30 Meter betragen. Ein Verstoß wird sonst je nach Geschwindigkeit mit bis zu 400 Euro Buße, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bestraft.

Wer bei Glätte, Eis und Schneefall noch mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt nicht nur eine Strafe von 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – bei einem Verkehrsunfall verdoppelt sich das Bußgeld und der Versicherungsschutz kann wegfallen. Also sollte lieber rechtzeitig einen Termin zum Reifenwechsel vereinbart und beim nächsten Tanken auch Zustand und Luftdruck des Reifens überprüft werden. Mindestens 1,6 Millimeter tief sollte das Profil des Reifens laut Gesetz sein – der ADAC und andere Experten raten bei Winter- und Ganzjahresreifen sogar zu einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. (ampnet/jri)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Tamoil

 


Veröffentlicht am: 13.11.2019

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