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Neues Jahr, neue Regeln

Das ändert sich für Autofahrer im kommenden Jahr

Mit dem neuen Jahr gelten wieder eine Reihe von Änderungen in den Vorschriften rund um Auto und Verkehr.

Die Punkte, die besonders für Autofahrer von Bedeutung sind, hat der Automobilclub Mobil in Deutschland zusammengestellt.

Erhöhung der Bußgelder

Ab 2020 sollen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Der Entwurf eines neuen Bußgeldkatalogs sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung vor. Demnach sollen derartige Vergehen in Zukunft statt 15 bis 30 Euro bis zu 100 Euro kosten. In gravierenden Fällen sollen sogar Punkte in Flensburg vergeben werden. Für das Nichtbilden von Rettungsgassen sollen Geldbußen in Höhe von bis zu 320 Euro sowie der Entzug des Führerscheins für einen Monat und zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Zusätzlich soll das dreiminütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen verboten werden.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Im Jahr 2020 soll ein neues Verkehrsschild das Überholen von Radfahrern auf bestimmten Abschnitten verbieten. Ist das Überholen doch erlaubt, muss künftig ein Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gehalten werden. Des Weiteren soll der „grüne Pfeil“ beim Rechtsabbiegen nun auch für Radfahrer gelten. Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung von Fahrradzonen, die dort entstehen sollen, wo das Fahrrad das vorherrschende Verkehrsmittel ist. Diese Zonen sollen sich an die Bedürfnisse der Radfahrer anpassen.

Änderungen beim Führerschein mit Automatik-Autos

Ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung soll demnach bald ausreichen, um nach Bestehen der Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Für diese Regelung ist jedoch die Änderung einer EU-Richtlinie notwendig. Die Änderung kann nur dann eingeführt werden, wenn die EU die Ausnahme toleriert.

Weitere Dieselfahrverbote

2020 könnten noch weitere Dieselfahrverbote in deutschen Großstädten hinzukommen, da der Verein Deutsche Umwelthilfe auch weiterhin Klagen plant. Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart bereits das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Das gilt auch für die Bewohner der Stadt.

Änderungen bei Typklassen der KFZ-Versicherung


Rund elf Millionen Autofahrer sind 2020 von einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. Die Typklassen dienen dazu, den Versicherern eine Einschätzung über das jeweilige Schadensrisiko eines Autos zu geben. Eine höhere Typklasse führt zu einer höheren Versicherungsprämie. 4,6 Millionen Autofahrer werden von der Änderung profitieren, für 6,5 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Beiträge. Die Mehrheit der Modelle wird lediglich um eine Klasse herauf- oder herabgesetzt. Die Zahl der Fahrzeuge, die um mehrere Klassen herauf- oder herabgesetzt werden, ist jedoch gering. Deutliche Verbesserungen ergeben sich beispielsweise beim VW T-Roc (1.5 TSI) und beim Kia Stonic (1.2). Sie werden um vier Klassen in der Haftpflichtversicherung herabgesetzt. Um drei Klassen erhöht wird zum Beispiel der Honda Jazz Hybrid (1.4, 2011-2015), der Skoda Octavia (1.2 TSI, Typ 5E) um zwei Klassen.

Grenzwerte

Ab 2020 darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten. Der Grenzwert von 95 g CO2/km wird als Durchschnittswert pro Hersteller berechnet. Demnach muss jeder Hersteller mit dem Durchschnitt seiner in Europa neu zugelassenen Pkw bei 95 g CO2/km oder darunter liegen.

Verbrauchsmessung

Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FGCM). Es müssen künftig bestimmte Verbrauchsdaten, wie beispielsweise der Durchschnittsverbrauch gemessen werden. Bei Plug-in-Hybridautos muss die Häufigkeit der elektrisch gefahrenen Strecke gemessen werden. Zusätzlich müssen diese Daten lebenslang gespeichert werden. Ziel ist die bessere Kontrolle der Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch.

Verlängerung des Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und zusätzlich erhöht. Die Kosten werden wie bisher jeweils zur Hälfte von der Autoindustrie und dem Bund übernommen. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Demnach soll der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4000 auf 6000 Euro steigen und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5000 Euro. Der Zuschuss bei Plug-in-Hybriden soll bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4500 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro soll der Zuschuss auf 3750 Euro steigen.

Das Digitalradio DAB+

Digitalradio DAB+ (Digital Audio Broadcast) muss ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein. Das Programmangebot ist größer als bei UKW und der Klang deutlich besser. Über 260 lokale und überregionale Programme sind über DAB+ empfangbar.

HU-Plakette

Fahrzeugbesitzer, die eine blaue Plakette auf ihrem Nummernschild haben, müssen im Jahr 2020 zur Hauptuntersuchung. Dort erhalten sie im Regelfall einen braunen Aufkleber, der auf die nächste Prüfung im Jahr 2022 hinweist. (ampnet/Sm)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Continental

 


Veröffentlicht am: 20.12.2019

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