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Auto-Werkstätten dürfen geöffnet bleiben

... die Showrooms wahrscheinlich nicht

Autohäuser werden die Türen zu den Showrooms vermutlich nicht mehr öffnen dürfen. Die Kfz-Werkstätten sind dagegen von der Schließungsanordnung ausgenommen, sehr wahrscheinlich bundesweit.

Am Montag hatten die Bundesregierung und die Länder weitere bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, unter anderem die Schließung des Einzelhandels mit der Ausnahme versorgungsrelevanter Betriebe. Hiervon ausgenommen sind neben dem Lebensmittelhandel, Tankstellen und anderen Branchen, die für den täglichen Bedarf der Bevölkerung wichtig sind, auch Kfz-Werkstätten.

Für typische Autohäuser, die sowohl Handel aus auch Werkstatt betreiben, stellt sich nun die Frage, wie es die Bundesländer in ihren Ausführungsverordnungen regeln. Vermutlich muss der Showroom geschlossen und der Verkauf eingestellt werden, während die Werkstatt weiterarbeiten darf. Die Öffnungszeiten dürften hier von 8 bis 22 Uhr ausgeweitet werden.

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zeigt sich besorgt über die von der Bundesregierung vereinbarte Untersagung unter anderem des stationären Kraftfahrzeughandels. Dies bringe die Unternehmen in eine prekäre Lage, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Viele Betriebe würden ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen, meint Peckruhn.

Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation, ergänzte Peckruhn. Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ProMotor

 


Veröffentlicht am: 17.03.2020

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