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Wie verhält man sich nach einem Unfall?

Hier gibt es Rat

Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten den Ort des Geschehens schnellstmöglich absichern und den nachfolgenden Verkehr warnen, damit nicht noch ein Folgeunfall passiert.

Gibt es Verletzte, sind die Unfallbeteiligten, aber auch am Unfallort Eintreffende verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. So sieht es das Gesetz vor. Als Unfallbeteiligte gelten in dem Zusammenhang alle Personen, deren Verhalten in irgendeiner Weise dazu beigetragen hat oder haben kann, den Unfall zu verursachen.

Gemäß den Berichten von Einsatzkräften scheinen viele Menschen der Ansicht zu sein, dass die wichtigste Maßnahme beim Eintreffen am Ort eines Verkehrsunfalls der Griff zum Smartphone ist. Damit werden die Unfallstelle sowie die Unfallbeteiligten „dokumentiert“ und hierdurch zugleich in allzu vielen Fällen die Arbeit der Helfer kompliziert. Dass Bußgelder bis zu 5000 Euro fällig sein können, wenn Einsatzkräfte durch Gaffer behindert werden, scheint diese „Reporter“ nicht zu stören. Tatsächlich sollte das Handy bei einem Unfall aber vor allem dazu dienen, um Polizei und Rettungskräfte zu alarmieren.

Zahlreiche Verkehrsteilnehmer scheinen aber auch unsicher zu sein, wie sie sich bei einem Unfall verhalten sollen. Deshalb seien an dieser Stelle die wichtigsten Vorgaben zum Absichern einer Unfallstelle zusammengestellt. Immerhin tragen diese Sofortmaßnahmen wesentlich zur eigenen Sicherheit sowie der anderer Beteiligter und des nachfolgenden Verkehrs bei.

Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer sollte zunächst die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, wenn jemand an einem Unfall beteiligt ist oder an einen Unfallort heranfährt. Als Ersthelfer sollte das Auto dann in angemessener Entfernung von der Unfallstelle abgestellt werden. Anschließend wird die Warnweste angelegt, wobei Autofahrer beim Verlassen des eigenen Fahrzeugs unbedingt ein wachsames Auge auf den übrigen Verkehr haben sollten. Dann geht es an das Aufstellen des Warndreiecks.

Dabei kommt es häufig zu Fehlern, weil Autofahrer die Vorschriften hierzu nicht parat haben oder in der Aufregung der Unfallsituation falsch agieren. Das rote Dreieck sollte in der Stadt 50 Meter und auf Landstraße 100 Meter vor die Gefahrenstelle postiert werden. Bei dem schnell fließenden Verkehr auf der Autobahn empfehlen sich hierfür 200 bis 400 Meter. Dabei können die Leitpfosten als Orientierung dienen, die auf Autobahnen und Landstraßen in Deutschland im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Bei Kurven und Bergkuppen sollte das erste Warndreieck sicherheitshalber schon vor der Biegung oder der Kuppe aufgestellt werden.

Das Aufstellen des Warndreiecks ist an Stellen mit schnell fließendem Verkehr mit einem höheren Risiko verbunden. Deshalb sollten sich Autofahrer hier besonders vorsichtig verhalten. Wenn möglich sollten sich Ersthelfer tunlichst hinter der Leitplanke des Ortes bleiben, wo das Warndreieck platziert werden soll. Das Sicherheitsutensil wird am besten auch hinter der Beplankung zusammengesteckt.

Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, müssen Betroffene eines Verkehrsunfalls so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich geborgen werden und die erforderliche Hilfe erhalten: etwa indem Verletzte aus einem verunfallten Fahrzeug befreit, je nach Situation in die stabile Seitenlage gebracht werden oder Motorradfahrern der Helm abgenommen wird. Um bis zum Eintreffen von Rettungskräften keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollte Betroffene nicht zögern, umgehend Erste Hilfe zu leisten. Denn das kann Leben retten.

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 09.04.2020

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