Bei Markteingriffen spricht die Fachliteratur gelegentlich von „Ratscheneffekten": Sie können nicht mehr rückgängig gemacht werden, auch wenn es geboten ist.
Autofahrer kennen den Effekt ebenfalls: Bei der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgt Verschärfung auf Verschärfung. Mal werden neue Verbotstatbestände erfunden, mal wird das Punktesystem zum Nachteil der Autofahrer manipuliert. Doch mit der letzten, seit dem 28.4. gültigen Neufassung scheint die Politik das System überzogen zu haben.
Die von drei Ministerien vorgelegte Neufassung der StVO, die – was sonst – höhere Strafen zum Schutz angeblich „schwächerer Verkehrsteilnehmer" vorsieht, enthält unter anderem extreme Verschärfungen bei Tempoüberschreitungen. Schon bei 21 km/h zuviel innerorts und 26 km/h außerorts gibt es jetzt Fahrverbote. An dieser Stelle wird gerne das Beispiel vom Wohngebiet oder dem Kindergarten angeführt, wo Autofahrer in der Tat größte Vorsicht walten lassen sollten.
Ein Blick in die Lebenswirklichkeit zeigt allerdings, dass lieber an völlig ungefährlichen Straßen geblitzt wird, ob nun an mehrspurigen Ausfallstraßen oder auf Autobahnsegmenten, die aus fadenscheinigen Gründen („Lärmschutz", „Luftreinhaltung") begrenzt sind. Auf den Landstraßen wechseln die erlaubten Geschwindigkeiten mittlerweile permanent, in den Städten sprießen die Tempo-30-Zonen wie Unkraut aus dem Boden. Es ist zur dauernden Herausforderung geworden, die Tempolimits im Blick zu halten, zumal sie häufig keinen Sinn ergeben. In dieser Situation die Fahrverbotsschwelle drastisch abzusenken, ist eine Provokation.
Die Verschärfungen sind übrigens nicht im Verkehrsministerium ersonnen worden, sondern sie sind klammheimlich auf Seite 30 der 49-seitigen Drucksache 591/19 des Bundesrates eingefügt worden, wo sie Scheuers Beamten zu spät aufgefallen sind. Das darf man ihm durchaus zum Vorwurf machen, und man wundert sich, dass die konzertierte Aktion der Autofeinde unentdeckt blieb. Es wäre interessant zu erfahren, wer die weitreichenden Verschärfungen auf Länderebene eigentlich ausgeheckt und so lange erfolgreich verheimlicht hat.
Eigentlich hätte die StVO daraufhin vom Ministerium abgelehnt werden müssen. Aber vielleicht hat Scheuer einfach nicht damit gerechnet, dass sich ein derartiger Sturm der Entrüstung erheben würde – und zwar vor allem in der eigenen Wählerschaft, die vielfach aufs Auto angewiesen ist.
Die Reaktionen waren vernichtend: Das empörte Video von Mobil-In-Deutschland-Chef Michael Haberland auf „Focus Online" erreichte riesige Abrufzahlen, „Bild" textete vom „Führerschein-Killer", Politiker wurden mit Anrufen bombardiert. Eine Petition sammelte in kürzester Zeit rund 140.000 Unterschriften ein. Die Botschaft an die Politik: Diesmal seid ihr zu weit gegangen.
Jetzt hat Scheuer, der als autofreundlicher Minister gilt, schnell reagiert. Er will die Verschärfungen zurücknehmen, zumindest auf die Fahrverbote verzichten. Und das ist auch gut so, denn sie sind, wie der Minister selbst einräumt, nicht verhältnismäßig. Damit widersprechen sie einem rechtsstaatlichen Prinzip.
Sollten die Verschärfungen endgültig aufgehoben werden, wäre der "Ratscheneffekt" zum ersten Mal durchbrochen. Und die Autofahrer würden viel Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgewinnen. Nicht nur deshalb hat Scheuer jetzt Unterstützung verdient.
Foto: Auto-Medienportal.Net/BMVI
Gute Reaktion, Scheuer!
... ein Kommentar von Jens Meiners, Auto-Medienportal.Net
Veröffentlicht am: 16.05.2020
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