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Morgengruß von Helmut Harff: Auf dem Radweg

... im rechtsfreien Raum?

Also, ich fahre gern und auch recht häufig Rad. Das macht Spaß und man tut etwas für seine Gesundheit. Die Umwelt belastet man so auch nur sehr wenig – selbst mit meinem E-Bike.

Doch ich fahre nicht gern in der Stadt. Das hat weniger mit den Autofahrern als mit den anderen Radfahrern zu tun. In meinem Radfahrerleben hat mir einmal ein Auto die Vorfahrt genommen. Das wurde teuer für den Autofahrer, denn der musste seine Beifahrertür in die Werkstatt schaffen und mir ein neues Vorderrad und eine neue Hose bezahlen. Der passt ganz sicher bis heute besser auf.

Doch dann sind da noch die anderen Radfahrer. Viele sind gesittet unterwegs, doch die Rambos auf zwei Rädern sind aus meiner Sicht deutlich häufiger anzutreffen, als solche im Auto. Da wird gedrängelt, geklingelt, überholt wo es nur irgend geht. Selbst wenn man an einer roten Ampel wie es sich gehört wartet, wird man beschimpft. Ich hatte schon drei Unfälle mit anderen Radfahrern. Keiner blieb auch nur stehen, alle begingen Fahrerflucht und ich hatte keine Chance, die auch nur irgendwie zur Rechenschaft zu ziehen.

Wenn ich dann noch all die Rad-Rambos beobachte, die eben gern bei rot über die Kreuzung rasen, die falsch abbiegen, auf der falschen Seite der Straße den Radweg benutzen – das nennt man beim Auto Geisterfahrer – und die bis zur Unkenntlichkeit vermummt und ohne Licht nachts unterwegs sind – gern auch mit Kind auf dem Rad- , dann  wundere ich mich, warum da der Gesetzgeber nicht deutliche Grenzen setzt.

Ich habe nämlich den Eindruck, dass es für Radfahrer weniger Regeln als für ein dreijähriges Kind im Kindergarten gibt. Die wenigen Regeln sind auch für die Katz, da Radfahrer wohl eher einen Sechser im Lotto haben, als bei einem von ihnen begangenen Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden. Das Schlimme: es wird immer schlimmer. Autofahrer müssen jetzt in Städten 1,5 Meter Abstand von jedem Radfahrer beim Überholen einhalten. Und der Radfahrer? Nichts, der darf auch mit 20 Zentimeter Abstand vorbeiradeln. Was, wenn im Stau da plötzlich die Autotür auf geht? Dann war es der böse Autofahrer.

Wie wäre es mit einer Abstandsregel auch für Radfahrer gegenüber Autos? Wie wäre es mit einem Überholverbot auf „normal breiten“ Radwegen. Geht nicht, führt zu Stau? Stimmt, doch wäre das ein Argument bei Autos? Wie wäre es, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer gelten? Ist so? Sind Sie auf dem Rad schon mal geblitzt worden? Wie auch, man weiß ja nicht, wer da rast. Ohne Nummernschilder für Fahrräder wird sich da auch nichts ändern.

Diese Aufzählung könnte ich noch länger fortsetzen. Ja, ich höre schon die tausende von Einwendungen. Doch wenn das Rad als gleichberechtiges Verkehrsmittel gelten soll, dann müssen auch die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Regeln gelten, wie für die Autos. Dann müssen Radfahrer Steuern zahlen, ein Nummernschild ans Rad montieren, eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Rad regelmäßig in einer Werkstatt auf seine Verkehrssicherheit kontrollieren lassen. Fahrräder müssen Tag und Nacht mit Licht fahren und die Fahrer vorgeschrieben einen Helm tragen. Radfahrer sehen so gut wie nicht, was hinter ihnen passiert. Was liegt also näher, als Rückspiegel vorzuschreiben?

Und noch eins: Verhalten im Verkehr muss dem jeweiligen Alter angepasst schon in der Kita beginnend vermittelt werden. Wer die Regeln nicht drauf hat, darf weder seine mittlere Reife, noch sein Abitur bescheinigt bekommen.

So, nun schnell aufs Rad und Brötchen holen. Das Frühstück mit der Besten Frau der Welt steht an.

Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück und Gesundheit.

Gratulation allen, die heute Namenstag haben: Erich, Erika, Johannes I., Felix

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 18.05.2020

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