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Wirtschafts-News vom 27. September 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Bau- und kaufwilligen Familien räumt die Bundesregierung wegen Corona ein bisschen mehr Zeit ein, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. Die Antragsfrist gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März.

"Das bedeutet, wer bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen", sagt man bei der LBS-West. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug gestellt wird.

Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis Ende August dieses Jahres mehr als 260.000 Anträge mit einem Volumen von rund 5,5 Mrd. Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 1,8 geförderten Kindern pro Antrag. Wenige Monate vor Ende der Antragsfrist war damit knapp die Hälfte des Fördertopfes in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro ausgeschöpft.

Mit 51.680 geförderten Wohneinheiten stammte bis Ende Juni dieses Jahres mehr als jeder fünfte Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Die KfW schüttete dabei knapp 1,1 Mrd. Euro an die Häuslebauer zwischen Rhein und Weser aus. Dahinter folgten Baden-Württemberg mit rund 714 Mio. Euro, Bayern mit ca. 709 Mio. Euro und Niedersachsen mit gut 620 Mio. Euro. In Bremen wurden in den gut zwei Jahren, in denen es die Leistung gibt, 41 Mio. Euro Baukindergeld vergeben.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Als natürliche Person haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld, wenn Sie:
- (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und

- in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.

- Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 28.09.2020

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