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Brexit: Weicher Deal mit harter Landung

ARAG Experten über die Auswirkungen des Brexit-Deals auf Verbraucher

Der Countdown läuft. Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Was wird sich ändern? Was bleibt? Was ist unklar?

Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten.

Die Einreisebestimmungen

Bis 30. September 2021 ist die Einreise für EU-Bürger mit einem Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem Reisepass gestattet. Wer allerdings über einen  „settled“ oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis auch noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen. Für Kurzzeitaufenthalte, zum Beispiel für einen Urlaub, ist kein Visum  erforderlich.

Studiengebühren

Wer sein Studium im Juli 2021/2022 beginnt, bezahlt nicht mehr die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende. Es werden die internationalen Studiengebühren, die meist höher sind, fällig.

Die Europäischen Gerichtsverfahren entfallen


Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das Europäische Mahnverfahren sowie der Europäische Vollstreckungstitel entfallen. Somit wird es für Verbraucher zunehmend schwieriger, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich durchzusetzen.

Was bleibt?

Die Bahngastrechte


Die Bahngastrechte gelten für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Zugreisende können weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 %.

Die Busgastrechte

Bei den Busgastrechten können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.

Die Fahrgastrechte für Fährpassagiere

Fährpassagiere haben zum Beispiel auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises, falls die Verspätung 2 Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden, beträgt.

Die Anerkennung des nationalen Führerscheins

Wer in UK Auto fahren möchte, kann dies weiterhin mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein tun.

Die gesetzliche Gewährleistung bei Einkäufen im Laden

Wer in Großbritannien im Laden kauft, kauft nach britischem Recht. Ist die Ware defekt, können Verbraucher vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

Die kostenlose Bearbeitung von grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden


Auch nach der Übergangsphase nimmt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherbeschwerden gegen britische Unternehmen entgegen. Diese werden weiterhin mit den britischen Kollegen gemeinsam bearbeitet. Der Service ist für Verbraucher kostenlos.

Die Europäische Krankenversicherungskarte behält für kurzzeitige Aufenthalte ihre Gültigkeit

Die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit.

Zur Info: Mit der EHIC können Sie während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen und bei ungeplanten Behandlungen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes. Die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Aber dennoch ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt sind. Außerdem erstatten die Krankenkassen unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 30.12.2020

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