Am 15. März wird der Weltverbrauchertag begangen. Verbraucher müssen täglich Entscheidungen für oder gegen dieses oder jenes Produkt treffen.
Nach Zahlen von Statista verzeichnete jeder Haushalt zwischen 2013 und 2018 durchschnittlich satte 210 Kaufgänge pro Jahr. 2019 kauften zudem 29 Prozent der Verbraucher mehrmals pro Woche online ein. Aber wie viel Produkt bekomme ich denn für mein Geld? Der Verbraucherpreisindex hilft! Die ARAG Experten fassen Wissenswertes zusammen.
Der Weltverbrauchertag
Der Weltverbrauchertag (Englisch: World Consumers' Rights Day) wurde 1983 von Consumers International, einem internationalen Verbraucherschutz-Dachverband, und seinen lokalen Kooperationspartnern ins Leben gerufen. Inspiration für das Fest des Verbrauchers waren verschiedene vom ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy verkündete Verbraucherrechte: Das Recht, vor irreführender Werbung geschützt zu sein, das Recht auf sichere Produkte, das Recht auf politische Interessenvertretung, das Recht, informiert Entscheidungen zu treffen, und – last but not least – das Recht, aus vielen Produkten zu marktgerechten Preisen auswählen zu können.
Welche Rechte haben Verbraucher noch?
Im Rahmen ihrer 'Guidelines for Consumer Protection' (Deutsch: Richtlinien für Verbraucherschutz) haben die Vereinten Nationen auf einige weitere Grundrechte aufmerksam gemacht: das Recht auf Entschädigung bei defekten oder fehlerhaften Waren, das Recht auf Verbraucherbildung, das Recht auf eine intakte Umwelt und das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie u.a. Nahrung, Gesundheit, Bildung und Wasser. Die EU hält Verbraucherrechte in ihrer Charta der Grundrechte der Europäischen Union fest.
Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird jeden Monat vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und misst, wie sich die Preise aller wichtigen Produkte und Dienstleistungen, die ein Haushalt verbraucht, entwickeln. Wenn der VPI steigt, ist von Inflation die Rede. Wenn er sinkt, von Deflation. Steigt die Inflation, verteuern sich die Preise. Umgekehrt werden Produkte und Dienstleistungen günstiger. Private Haushalte können sich anhand des VPI auf die Steigung von etwa Mieten und teureren Einkaufsgängen einstellen.
Grundlage des VPI
Zur Berechnung des VPI geht man vom durchschnittlichen 'Warenkorb' eines deutschen Haushalts aus. Zum Warenkorb gehören ca. 650 Produkttypen. Er umfasst u. a. Kleidung, Nahrung, Zeitschriften, Kfz-Versicherungen, Reisen, Gesundheitsausgaben und technische Geräte. Jährlich werden dafür mehr als 300.000 Einzelpreise ermittelt und mit Stichproben ergänzt. Um dafür zu sorgen, dass der imaginäre Warenkorb relevant bleibt, werden Produkte und Dienstleistungen, die kaum noch verkauft werden, andauernd gegen neuere ausgetauscht.
Produktmengen werden genauso beobachtet: Wenn bei gleichem Preis weniger Produkt angeboten wird (z. B. kleinere Waschmittelflasche, gleicher Preis), wird das als Preissteigung gewertet und berücksichtigt. Auch Qualitätsänderungen fließen in die Bewertung ein: Wenn das Handy bei gleichem Preis neue Funktionen gegenüber dem Vorgängermodell aufweist, zählt das als Preissenkung. Mit dem sogenannten 'Harmonisierten VPI' (HVPI) gibt es zudem einen europaweit einheitlich berechneten Index.
Ein Beispiel
Liegt der VPI bei 110 Punkten, beträgt der Preis für das Produkt 110 Prozent des Preises im Vergleichsjahr. Das bedeutet eine Preissteigung von 10 Prozent. Wenn das heißersehnte Smartphone 500 Euro gekostet hat, wird es also jetzt 550 Euro kosten.
Foto: Pixabay
Weltverbrauchertag!
ARAG Experten über Verbraucherrechte und den Verbraucherpreisindex
Veröffentlicht am: 15.03.2021
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