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Unfall und was dann?

Die richtige Schadenmeldung



Mittlerweile darf wieder verreist werden. Viele nutzen die Gelegenheit: Wie schon im letzten Jahr stehen Ferien in Deutschland hoch im Kurs. Der Verkehr auf den Straßen nimmt also wieder deutlich zu. Damit steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Was im Fall der Fälle zu tun ist, erläutert die HUK-COBURG.

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 100 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

Das Aufstellen des Warndreiecks auf Landstraßen und Autobahnen ist nicht ungefährlich. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand – noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert. – Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr. Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit ausländischem Pkw?

Deutschland ist ein Transitland. Trotz Pandemie sind ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Foto: HUK-COBURG

 


Veröffentlicht am: 16.07.2021

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