
Der  Deutsche Schlager: Von den einen geliebt, von den anderen verhasst. Und  doch schreibt er seit über 100 Jahren seine Erfolgsgeschichte fort.  Dabei ist die Bandbreite von Schlagermusik vielfältig. 
Über  Partyhits von Jürgen Drews oder DJ Ötzi, volkstümliche  Herzschmerz-Balladen von Helene Fischer bis zu Thomas Kuhns  parodistischen Liederwerken: Deutscher Schlager trifft nach Rock- und  Popmusik den Geschmack vieler Millionen Menschen und ist daher häufiger  Partybegleiter – gerne auch zu späterer Stunde. ARAG Experten geben  anlässlich des Tags des Deutschen Schlagers am 15. Januar einen  Überblick, was wann, wie und wo erlaubt ist.
Wenn Schlagermusik die Nachbarn stört
Deutscher  Schlager ist und bleibt in Deutschland ein Hit und gehört zu jeder  guten Party dazu. Doch Obacht: Wer den Lautstärkeregler aufdrehen will,  sollte laut der ARAG Experten einiges beachten. Ob in  Mehrfamilienhäusern oder im Neubauviertel mit Eigenheimen: Wo gewohnt  wird, muss meist zwischen 22 und 6 Uhr sowie in Mehrfamilienhäusern je  nach Hausordnung auch mittags zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke  herrschen. Sonn- und feiertags gilt dies sogar ganztägig. 
Das  bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung innerhalb dieser  Ruhezeiten nicht mehr wahrnehmbar sind. Diese Lautstärke kann nach  Auskunft der ARAG Experten je nach Wohnsituation, Bodenbelag oder  Dämmung noch individuell variieren. Bei Musik aus der Stereoanlage sind  die Gerichte allerdings sehr streng. So wurde es bereits für unzulässig  gehalten, wenn beim Nachbarn noch ein Geräuschpegel von etwa 40 Dezibel  (dB) zu hören ist – das ist leiser als ein Gespräch in normaler  Lautstärke (Amtsgericht Dieburg; Az.:20 C 607/16 (23)).
Auch  außerhalb der Ruhezeiten ist es nicht erlaubt, die Musikanlage so weit  aufzudrehen, dass der Nachbar dadurch gestört wird. Das gilt ebenfalls  für andere Lärmquellen. Für den sogenannten Nachbarschaftslärm –  streitende Paare, bellende Hunde – gibt es, anders als für andere  Lärmarten, allerdings keine gesetzlich geregelten Grenzwerte.
Übung macht den (Schlager-)Meister
Wer  sich dazu entscheidet, selbst eine Karriere als Schlagerstar zu  starten, darf nach Auskunft der ARAG Experten üben. Zulässig sind jedoch  tägliche Obergrenzen. In einem Rechtsstreit zwischen Nachbarn entschied  der Bundesgerichtshof, dass ein grober Richtwert von zwei bis drei  Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen –  außerhalb der Mittags- und Nachtruhe – angemessen sei (Az.: V ZR  143/17).
Musikinstrumente haben unterschiedliche Lärmpegel. Das  findet auch in der Rechtsprechung seinen Niederschlag, besonders in den  zugestandenen Übungszeiten. So musste ein jugendlicher Schlagzeuger –  dessen Schlagzeug die Zimmerlautstärke deutlich überschritt – seine  Übungspraktiken ändern, als ein Physiotherapeut neu ins Haus einzog. Der  neue Nachbar setzte gerichtlich durch, dass er künftig nur noch 30  Minuten täglich und nur noch von montags bis samstags zwischen 16.00 und  19.00 Uhr üben durfte (LG München I, Az.: 15 S 76/29/13). 
Auch  bei Klavierspielern urteilten die Gerichte unterschiedlich. Das  Bayerische Oberlandesgericht erklärte drei Stunden Übungszeit am Tag für  angemessen (Az.: 2 ZBR 55/95), während die Richter am Oberlandesgericht  Frankfurt/Main einer Musikerin hingegen nur eineinhalb Stunden  Klavierspiel pro Tag zubilligten (Az.: 20 W 148/84).
Für Bands  und deren Übungsräume gilt übrigens nichts anderes: Bandproben dürfen  letztendlich zu keiner Belästigung der Nachbarn führen, so dass auch  hier zwei bis drei Stunden pro Tag – natürlich abhängig von der  Lautstärke – sicherlich vertretbar sind, mehr aber in der Regel auch  nicht.
Achtung Urheberrecht
Die schöne heile Welt des  Schlagers vermittelt zwar Leichtigkeit und Spaß, ist aber letztendlich  knallhartes Business, in dem rechtliche Regeln eingehalten werden  müssen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch im Genre des  Deutschen Schlagers das Urheberrecht gilt. So ist Vorsicht geboten, wenn  die eigene Karriere durch ein Lied-Cover ins Rollen gebracht werden  soll, damit man die Urheberrechte des Rechteinhabers nicht verletzt und  Post vom Abmahnanwalt erhält. Dies gilt im Übrigen auch, wenn das Cover  aus Spaß erfolgt. 
Die ARAG Experten empfehlen daher, vorab eine  Einwilligung des Liedautors einzuholen und eine Lizenz anzufragen.  Ausnahme: Musikstücke, deren Komponist länger als siebzig Jahre tot ist,  können frei verwendet werden.
Foto: Pixabay
Ohne Dich schlaf ich heut Nacht nicht ein
ARAG Experten informieren über Rechtliches rund um Musik
Veröffentlicht am: 14.01.2022
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