
Ein  schönes Foto des eigenen Sprosses bei Kaiserwetter im Freibad ist  mittlerweile mit jedem Handy schnell gemacht. Aber Achtung! Das  Fotohighlight darf und sollte nicht einfach hochgeladen und im Internet  veröffentlicht werden. Denn für Kinder gilt – wie für Erwachsene auch –  das Recht am eigenen Bild! 
Im Hinblick darauf gelten im Freibad  oder am Badesee neben den Baderegeln der Deutschen  Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) nämlich auch noch andere  Bestimmungen. Die ARAG Experten geben zum Tag des Freibads am 7. Juli  einen Überblick.
Mein Bild ist nicht Dein Bild!
Das  sogenannte Recht am eigenen Bild (Paragrafen 22 und 23 des  Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG)) ist Teil des allgemeinen  Persönlichkeitsrechts und dient dazu, die Privatsphäre jedes Menschen –  groß wie klein – vor ungewollten Bildveröffentlichungen, egal in welcher  Form, zu schützen. Es gilt immer dann, wenn die abgebildeten Personen  individuell erkennbar sind. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass  das KunstUrhG auch bei der Verwertung vom persönlichen Fotoshooting mit  strahlenden Kindergesichtern im Freibad greift.
Cat Content vs. Kid Content
Soziale  Medien bieten eine tolle Möglichkeit, sein Glück schnell und unbegrenzt  mit Freunden und Verwandten überall auf der Welt zu teilen. Zudem sind  Kinderbilder meist süß, witzig, erzeugen Aufmerksamkeit und geben durch  Likes oder Kommentare den Eltern Bestätigung. Die ARAG Experten mahnen  jedoch zur Vorsicht: Im Gegensatz zum Klau von Cat Content (engl. für  Katzen-Inhalte), bei dem es schlimmstenfalls zu einem urheberrechtlichen  Streit über niedliche Katzenfotos kommt, der die Katze vermutlich wenig  tangiert, kann so etwas bei Bildern von Kindern und Jugendlichen (Kid  Content) gefährlich werden. 
Denn sind die Aufnahmen erst einmal  online, haben weder Fotograf noch Kinder die Kontrolle über die Bilder.  Sie können nicht mehr beeinflussen, wie sie bearbeitet, wohin oder an  wen sie weitergegeben oder wo sie abgespeichert werden. So werden  vermeintlich harmlose Fotos der kleinen Menschen aufgrund sorgloser  Eltern für Cybermobbing missbraucht, sexualisiert oder führen zu  Cybergrooming (Grooming, engl. für ‚Striegeln‘, meint im übertragenen  Sinn das Anbahnen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Internet).
Kinderfotos im Freibad
Grundsätzlich  ist es nicht verboten, im Freibad zu fotografieren. Die ARAG Experten  weisen aber darauf hin, dass jedes Freibad dafür eigene Regeln hat. So  sind mancherorts beispielsweise Panoramabilder und Fotos von Bekannten  erlaubt, die von Kindern hingegen gänzlich verboten, da die Kleinsten  oft nur mit knapper oder ganz ohne Badekleidung plantschen. Daher  sollten sich Eltern vorher beim Bademeister erkundigen, ob sie ihren  Sprössling fotografieren oder filmen dürfen und dann sicherstellen, dass  keine fremden Kinder mit auf dem Bild sind. 
In den meisten  Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu  behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur  eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist. Zahlreiche Kommunen haben in  den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer  beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy unter Umständen  abgeben oder das Bad verlassen. Einige Bäder verteilen auch Sticker an  Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit  müssen sie dann die Kameralinsen am Smartphone abkleben, solange sie im  Freibad sind.
Social Media-taugliche Schnappschuss-Tipps
Vor  dem Post raten die ARAG Experten, folgende Dinge zu beachten und zu  prüfen: Das Motiv oder die Momentaufnahme des Kindes sollten angemessen  und respektvoll sein (nicht in Badekleidung, nicht zu leicht bekleidet  oder z. B. auf dem Töpfchen, etc.). Zudem sollten Kinder auf  öffentlichen zugänglichen Fotos nicht direkt erkannt werden können. Hier  bietet sich ein Ausschnitt z. B. von Kinderhänden an oder eine  Rückansicht . Soll es doch ein Schnappschuss von vorne sein, kann das  Gesicht verpixelt werden oder ein Emoji das Gesicht verdecken.
Damit  das Foto über Suchmaschinen nicht so leicht gefunden werden kann,  sollte beim Post selbst nie der vollständige Name oder das Geburtsdatum  des Kindes genannt oder die Bilder mit einer Ortsbestimmung hochgeladen  werden. Ganz wichtig: Befinden sich auf dem Foto auch fremde Kinder,  muss eine Erlaubnis ihrer Eltern eingeholt werden. Die ARAG Experten  empfehlen die Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen auf den  sozialen Plattformen zu prüfen und zu aktualisieren.
Was tun bei einer Persönlichkeitsverletzung des Kindes?
Die  Veröffentlichung von Bildmaterial ohne entsprechende Genehmigung kann  Konsequenzen nach sich ziehen. Verletzen gewerblich genutzte Bilder  Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte, müssen sie gegebenenfalls  wieder von der Website gelöscht werden. Wenn ein Foto ohne Einwilligung  des Fotografierten im Netz gepostet wurde, gibt es laut der ARAG  Experten mehrere Möglichkeiten: Ein Unterlassungsanspruch regelt, dass  beispielsweise ein Kinderfoto umgehend von der Internetseite entfernt  werden muss. Zudem können Schadensersatz oder eine Geldentschädigung  gefordert werden. Auch die Vernichtung der digitalen Kopien oder die  Herausgabe von klassischen Negativen ist eine Möglichkeit, die weitere  Verbreitung zu verhindern.
Das Kindeswohl wird vom Gesetz  besonders geschützt – auch vor den eigenen „Eltern“. In einem konkreten  Fall hatte die neue Lebensgefährtin die Kinder ihres aktuellen Partners  fotografiert und mit diesen Bildern ihren Frisörsalon im Internet  beworben. Die leibliche Mutter der Kinder wurde weder gefragt, noch um  Zustimmung gebeten. Das angerufene Gericht übertrug ihr daher in dieser  Frage das alleinige Sorgerecht. Auch wenn die Kindesmutter selbst Fotos  von ihren Sprösslingen in sozialen Netzwerken gepostet hatte, war für  die Richter maßgeblich, dass sie im Gegensatz zum Kindesvater die Gewähr  trug, dass die Fotos nicht weiterverbreitet und das Wohl der Kinder  geschützt werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 UF 74/21).
Foto: Pixabay
Schnappschuss in Badehose
ARAG Experten über sommerliche Kinderbilder auf Social Media und im Internet
Veröffentlicht am: 05.07.2022
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