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Open Data

Mobilitätsdaten als Gemeingut?



Im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten, auch jenen aus dem Mobilitätsbereich, fällt häufig der Begriff „Open Data“. Zunächst einmal beinhaltet dieser Terminus nicht anderes, als dass „offene Daten“ durch jedermann und für jegliche Zwecke genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden können.

Dieses Prinzip ist im akademischen Umfeld durchaus bekannt; es ähnelt den Konzepten von „Open Access“ (freier Zugang zu wissenschaftlichen Materialien und Publikationen im Internet), „Open Content“ (frei zugängliche Inhalte zur kostenlosen Nutzung) und „Open Source“ (öffentlich einsehbare, veränderbare und in der Regel frei nutzbare Quelltexte). Aber können Mobilitätsdaten tatsächlich als „gesellschaftliches Gemeingut“ betrachtet werden? Hier kommen unter anderem so kontrovers diskutierte Themenbereiche wie Dateneigentum und Datenhoheit ins Spiel.

Grundsätzlich gelten für personenbezogene Daten, wozu auch die Mobilitätsdaten zählen, sowie deren Nutzung und Verarbeitung seit dem 25. Mai 2018 europaweit die neuen Datenschutzregeln der EU (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Sie definieren ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. So soll verhindert werden, dass Unternehmen gegebenenfalls in das Land mit dem niedrigsten Datenschutz-Niveau ausweichen können.

Laut DSGVO haben Unternehmen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ Auskunft darüber zu geben, wie personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet werden. Auf Verlangen müssen Unternehmen so zum Beispiel informieren über die Speicherdauer von Daten, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden und welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erläutert. Ebenso sind Informationen über die Herkunft der Daten und mögliche Empfänger der Daten vorgeschrieben.

Diesen Vorgaben stimmt die Mehrheit der Verbraucher, die für die aktuelle Studie des Goslar Instituts für verbrauchergerechtes Versichern zum Thema „Big Data in der Mobilität“ befragt wurden, im Prinzip zu. Die Autofahrer wollen demnach wissen, welche Daten ihr „rollender Computer“, wie moderne Autos heute vielfach schon bezeichnet werden, erhebt, wer Zugriff auf diese Daten hat und wozu sie genutzt werden. Denn die Fahrzeuglenker erwarten als Urheber dieser personenbezogenen Informationen Gegenleistungen für das Bereitstellen ihrer Daten: sei es in Form von persönlichen Benefits, wie etwa bei den Telematik-Versicherungstarifen, oder in puncto gesamtgesellschaftlicher „Profite“ bei der Konzeption einer nachhaltigeren zukünftigen Mobilität, die stärker an Klima- und Umweltschutz orientiert ist.

Dass die Nutzung von Mobilitätsdaten mittel- und unmittelbar Vorteile für die Allgemeinheit mit sich bringt, hat sich vielen Verbrauchern bereits erschlossen, wie die GI-Studie ausweist. So erkennen viele Konsumenten unterdessen, dass die Bereitstellung bzw. das Teilen von Daten zwischen den verschiedenen Akteuren der Mobilität eine Grundvoraussetzung für die Realisierung jener Nutzenpotenziale ist, die mit Big Data im Verkehr verknüpft werden, heißt es in der GI-Studie. Auch machen deren Verfasser unmissverständlich deutlich, dass die Mobilitätsdaten viel zu wertvoll sind, um sie ungenutzt zu lassen. Sind Mobilitätsdaten daher als „Open Data“ im Sinne von „gesellschaftlichem Gemeingut“ anzusehen?

Dazu vertritt rund ein Drittel (30 Prozent) der für die GI-Studie Befragten die Ansicht, dass Datenströme aus dem Internet innerhalb bestimmter Regeln der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten – so wie das auch bei Straßen, Schienen oder Stromleitungen der Fall ist. Ebenfalls rund 30 Prozent meinen, dass es im Sinne des öffentlichen Interesses richtig sei, die Fahrzeugdaten für die Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung zu erfassen. Eine Mehrheit von rund 50 Prozent ist bei beiden Themen jedoch noch unentschlossen, während nur ein Fünftel der Befragungsteilnehmer (21 Prozent) hierzu negativ eingestellt ist.

Wird zusätzlich auf die Anonymität der Daten hingewiesen, wächst der Anteil der Befürworter bei dieser Fragestellung nochmals leicht und der der Ablehnenden wird geringer: 34 Prozent bejahen nun eine generelle (also obligatorische) Datenteilung „für die Allgemeinheit“, nur 15 Prozent lehnen so etwas pauschal ab. Die Mehrheit plädiert für eine optionale Lösung, bei der die Nutzer über die Freigabe entscheiden können.

Auf die ergänzende Frage, ob auch im Falle von „Open Data“ eine Vergütung der Datennutzer durch die Datenurheber erfolgen sollte, betrachtet eine Mehrheit von 57 Prozent der für die GI-Studie Befragten die anfallenden Mobilitätsdaten als gemeinsame Ressource und nicht als zu handelnde Ware. Eine Vergütung wird entsprechend verneint. Allerdings dominiert diese Sicht vor allem in den älteren Bevölkerungsschichten, wie die Autoren der Untersuchung feststellen. Bei den unter 40-Jährigen kippt das Bild insofern, als eine knappe Mehrheit für die Bezahlung der Daten plädiert. Dies könne als Indiz dafür gewertet werden, dass Daten zunehmend als wertvoller „Rohstoff“ respektive Ware oder Währung verstanden werden könnten, resümieren die Verfasser der aktuellen Studie des Goslar Instituts zu „Big Data in der Mobilität“.

Grundsätzlich zählen personenbezogene Daten und damit auch Mobilitätsdaten nicht per se zu den offenen Daten. Allerdings sind solche Informationen essenziell für zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte. Wesentlich für die Bereitschaft in der Bevölkerung, eigene Daten zum öffentlichen Nutzen zugänglich zu machen, ist auch hier wieder das Vertrauen der Verbraucher in die beteiligten Akteure. In dieser Hinsicht messen die Konsumenten den Autoversicherern einen geradezu „behördenähnlichen“ Status bei, wie die GI-Studie verdeutlicht – insbesondere was den verantwortlichen Umgang mit Mobilitätsdaten anbetrifft. Vor dem Hintergrund könnte sich die Branche als prädestiniert erweisen, die Rolle eines „Mobilitätsdatenwächters“ wahrzunehmen, wie dies auch Verbraucherorganisationen befürworten.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 28.07.2023

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