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Keine digitalisierte Mobilität zum Wohle aller

Betroffene Verbände kritisieren Eckpunkte für Mobilitätsdatengesetz



Die Bundesregierung will Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter dazu verpflichten, „Echtzeitdaten zu fairen Bedingungen bereitzustellen“. So heißt es in dem Eckpunktepapier zu einem Mobilitätsdatengesetz, das sich die Ampel auf die To-do-Liste ihres Koalitionsvertrags geschrieben hat.

Dieses soll dazu beitragen, dass mehr und bessere Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten „zu fairen Bedingungen“ bereitgestellt und wiederverwendet werden, wie das federführende Bundesverkehrsministerium (BMDV) erläutert.

Das neue Gesetz betrifft demnach Daten, die genutzt werden können, um nahtlose, multimodale Mobilität zu ermöglichen. Konkret sind damit Informationen gemeint, die „für die Berechnung von Routenalternativen und zur tatsächlichen Navigation“ verwendet werden können. Dabei geht es um statische und dynamische Daten, wie die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Taxis und Mietwagen oder Sharing-Fahrzeugen sowie Angaben zum Zustand des Straßennetzes, einschließlich Meldungen über Baustellen, zur Verkehrssituation oder zur Verfügbarkeit von Parkplätzen.

Definitiv nicht von dem Mobilitätsdatengesetz betroffen sollen nach Auskunft der Bundesregierung fahrzeugeigene Daten sein. Zu der Frage, ob es Überlegungen gibt, das Mobilitätsdatengesetz im Interesse einer nationalen Lösung um die Fahrzeugdaten zu erweitern, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/6327) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6139): Regelungsgegenstand des Mobilitätsdatengesetzes sei die Ermöglichung der inter- und multimodalen Reiseplanung und der Verbesserung der Verkehrsplanung und -steuerung. Fahrzeugdaten sollen demnach nur insoweit Gegenstand des Mobilitätsdatengesetzes sein, als sie „auf die genannte Zielerreichung einzahlen“ – beispielsweise indem sie Informationen zu Witterungs- und Verkehrsverhältnissen enthalten. „Wettbewerbs- und marktrelevante Regelungen zum Zugriff auf Fahrzeugdaten sind hiervon zu unterscheiden und werden nicht Gegenstand des Mobilitätsdatengesetzes sein“, stellt die Bundesregierung fest. Es geht also tatsächlich nur um Mobilitätsdaten im Sinne von Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten.

Damit springt die Regierung jedoch nicht nur aus Sicht der Versicherungswirtschaft zu kurz. Deren Dachverband GDV begrüßt zwar grundsätzlich das im Koalitionsvertrag genannte Ziel, einen freien und fairen Zugang zu Mobilitätsdaten (Echtzeitdaten) zu gewährleisten. Besonders positiv bewertet der Branchenverband die Bestrebungen nach einer Standardisierung der Daten, deren Zugang somit erleichtert werde, wie der GDV in einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier erklärt. Doch die Daten aus vernetzten Fahrzeugen beschränkten sich nicht nur auf verkehrsinfrastrukturelle Daten, sondern umfassten auch Daten, die der Fahrer bzw. die Fahrerin generiert, wendet der GDV ein. Daher sollte der deutsche Gesetzgeber aus Sicht der Versicherungswirtschaft einen fairen und freien Zugang zu diesen Daten im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbes im Mobilitätssektor gesetzlich regeln, solange eine entsprechende Vorgabe auf EU-Ebene noch nicht vorliegt.

Dazu merkt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft an, dass nach Ansicht der Versicherer Daten aus vernetzten Fahrzeugen Mobilitätsdaten darstellen, die schon jetzt Teil eines digitalen, multimodal verknüpften Verkehrsnetzes von Reise- und Infrastrukturdaten im weiteren Sinne sind. Und hier setzt die massive Kritik der Branche an: Der Zugang zu Daten aus vernetzten Fahrzeugen stehe momentan einzig den Kfz-Herstellern zu, monieren die Versicherer. Und die Autohersteller schränken den Zugang für dritte Marktteilnehmer ein. Dadurch falle den Kfz-Herstellern eine ungerechtfertigte Monopolstellung zu, nimmt der GDV die Missbilligung aus den eigenen Reihen auf. (Siehe hierzu auch unter anderem https://www.goslar-institut.de/veranstaltung/mein-auto-meine-daten-politik-muss-datenerhebung-im-kfz-reglementieren/)

Die EU-Kommission plane zwar seit mehreren Jahren, den Zugang für Daten aus vernetzten Kfz im Interesse einer fairen Wettbewerbssituation auch anderen Dienstleistern zu eröffnen, fährt der Branchenverband fort. Doch trotz jahrelanger Bemühungen sei eine legislative Regelung auf EU-Ebene noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund hält der GDV ein nationales Mobilitätsdatengesetz, welches auch (unter anderem personenbezogene) Daten aus vernetzten Fahrzeugen mitberücksichtigt, für sinnvoll. Insofern begrüßen die Versicherer die Initiative für eine gesetzliche Regelung zum Teilen von Infrastrukturdaten auf nationaler Ebene, verweisen aber auch darauf, dass in einem gesamteuropäischen Kontext sektorspezifische Regelungen nötig seien, um auch das Teilen von personenbezogenen Daten aus vernetzten Fahrzeugen zu ermöglichen.

„Die Kontrolle über den Datenfluss aus vernetzten Fahrzeugen haben derzeit weder die Fahrerinnen und Fahrer noch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrzeuge“, kritisiert die Versicherungswirtschaft, „sondern einzig und allein die Hersteller“. Mit einem modernen Mobilitätsdatengesetz und einer flankierenden europäischen Regelung hingegen sollte einerseits der Zugang zu Infrastrukturdaten, aber auch der Zugang zu personenbezogenen Daten aus vernetzten Fahrzeugen für den Sekundär- bzw. Verbrauchermarkt (Aftermarket) sichergestellt werden, fordert die Branche.

Auch auf Seiten der Verbraucherschützer stößt das Eckpunktepapier des BMDV zu einem Mobilitätsdatengesetz auf Vorbehalte. So kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) insbesondere eine zu enge Beschränkung des Mobilitätsdatengesetzes auf nur zwei Handlungsfelder, fehlende ethische Regeln für den Umgang mit Mobilitätsdaten, fehlende Anforderungen für die Anonymisierung der Mobilitätsdaten und nicht zuletzt fehlende Regeln zum Zugang zu den Fahrzeugdaten.

Bei Mobilitätsdaten handele es sich um eine sehr dynamische, vielfältige und umfassende Datenmenge, erklären die Verbraucherschützer. Als Mobilitätsdaten bezeichnen sie alle Daten mit und ohne Personenbezug, die bei der Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen entstehen. Diese Daten können sowohl durch das eigene Fahrzeuge als auch durch Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer generiert werden. Hinzu kommen alle durch die Verkehrsinfrastruktur erfassten Daten zu einem Fahrzeug oder einer Person, zählt der vzbv weiter auf, erfasst durch intelligente Lichtzeichenanlagen wie etwa Ampeln, Baustellenblinklichter oder intelligente Schilder. Und nicht zuletzt fallen auch Daten von Radfahrern und Fußgängern darunter, die über entsprechend eingestellte Smartdevices eigene und fremde Mobilitätsdaten verarbeiten, betont der Dachverband der deutschen Verbraucherzentralen.

Aus seiner Sicht muss daher ein Mobilitätsdatengesetz, das seinen Namen verdient, den Rahmen spannen, um Datenflüsse in alle Richtungen und für alle notwendigen Zwecke zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz von Privatheit und Geschäftsgeheimnissen bewahren. Die vorgelegten Eckpunkte zu einem Mobilitätsdatengesetz ließen diesen ganzheitlichen Anspruch an ein derartiges Rahmengesetz bisher jedoch vermissen, bedauert der Verband. Zudem fehlt ihm ganz generell eine verbraucherfreundliche Regelung für die Nutzung personenbezogener Mobilitätsdaten.

„Zukunftsfähige Mobilität muss ganzheitlich und vernetzt gedacht werden. Das gilt für die klassische Verkehrspolitik und erst recht für die Regulierung von Mobilitätsdaten. Deshalb muss ein Mobilitätsdatengesetz ein sektorspezifisches Rahmengesetz sein, das Grundregeln der Datennutzung über Verkehrsträger und Anwendungsfälle hinweg festlegt“, fordert der vzbv in seiner Stellungnahme zu den Eckpunkten eines Mobilitätsdatengesetzes.

Auch der Dachverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom) begrüßt die Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes als „echten Fortschritt für die Vernetzung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland“. Die geplante Bündelung von nationalen und EU-Vorgaben könne grundsätzlich ein günstiges Marktumfeld für innovative und nachhaltige Verkehrsformen schaffen, erklärt der Verband. Auch die Etablierung von Standards für Datenschnittstellen und -formate sowie die Schaffung eines Datenkoordinators für Mobilitätsdaten können aus Sicht von Bitkom den vereinfachten Zugang zu Daten fördern und einen echten Fortschritt für die Entwicklung und Integration innovativer Mobilitätsdienstleistungen bedeuten. Jedoch äußert Bitkom Bedenken insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung dynamischer Daten, den Zugang zu offenen (geschäftssensiblen) Daten ohne Registrierung und den Zeitplan der Gesetzesinitiative.

Darüber hinaus sollte der Grundsatz gelten, dass für die Bereitstellung der Daten und der Bereitstellungsinfrastruktur ein angemessenes Entgelt zu zahlen ist, fordert der Branchenverband. Die Preisgestaltung dabei soll „stets fair, transparent und verhältnismäßig“ sein.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

 


Veröffentlicht am: 22.09.2023

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