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E-Scooter bereiten nach wie vor Probleme

... konstatiert das BASt



Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat nach einem dreijährigen Forschungsprojekt ihren Bericht zu Elektrokleinstfahrzeugen veröffentlicht. Darin wurden unter anderem Unfallgeschehen und Unfallursachen mit Beteiligung von E-Scootern als größte Fahrzeuggruppe wissenschaftlich untersucht. Zusätzlich erfolgten Befragungen zu Nutzerverhalten und -erfahrungen.

Ersichtlich wird unter anderem, dass individuelles Fehlverhalten auf den Elektrorollern, fehlende Regelkenntnis und Fahrfehler häufige Unfallursachen sind, betont die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Auch unzureichender Schutz vor Verletzungen sowie Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge werden als Probleme benannt.

Die Ergebnisse der Evaluation decken sich in weiten Teilen mit dem Maßnahmenkatalog zur E-Scooter-Sicherheit, den die DVW gemeinsam mit Verleihanbietern erarbeitet und Anfang dieses Jahres veröffentlicht hat. Seit Einführung der neuen Fahrzeuggattung vor vier Jahren bietet die Verkehrswacht auch E-Scooter-Trainings an, um Nutzer vor Fahrfehlern zu bewahren. In einem Positionspapier hat sich der Verein darüber hinaus mit den Verleihunternehmen Bolt, Lime und Voi auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Sicherheit zu erhöhen. Dazu gehört eine verstärkte Aufklärung über wichtige Verkehrsregeln und sicheres Verhalten. So sind die Fahrer von E-Scootern oft unerlaubt auf dem Gehweg alkoholisiert oder verboenderweise zu zweit unterwegs. Allerdings bemerkt der Bericht auch, dass die Regelkenntnis mit Mietfahrzeugen höher ist als bei privater Nutzung.

Die Deutsche Verkehrswacht spricht sich für eine Vereinfachung der Regeln beziehungsweise eine stärkere Orientierung an den Radverkehr insbesondere zur Nutzung von Verkehrsflächen aus – etwas, das auch die BASt als konkrete Empfehlung aufgenommen hat. Empfohlen wird außerdem das Tragen eines Fahrradhelms. Zudem sollten technische Lösungen entwickelt werden, dass das falsche oder unerlaubte Abstellen des Rollers verhindert, um mobilitätseingeschränkte Menschen nicht zu behindern. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Lime

 


Veröffentlicht am: 26.09.2023

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