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Wirtschafts-News vom 21. Dezember 2023

Was sich 2024 vielleicht ändert! Oder auch nicht! Ein ironischer Ausblick auf 2024!



Neues Jahr, neue Regeln. Das ist – kurz gesagt, was uns Bürger im neuen Jahr erwartet. Wer sich allerdings auf Entlastungen freut, kann bitter enttäuscht werden und bei dem aktuellen Hick-Hack der Ampelregierung kann am Abend schon Makulatur sein, was morgens verkündet wurde! Und am nächsten Morgen nimmt man möglicherweise die Änderungen vom Abend wieder zurück.

Also alles das, was Sie nun nachfolgend hören, ist ausdrücklich mit dem Begriff „vermutlich“ oder „eventuell“ versehen. So wie die Lottozahlen auch immer „Ohne Gewähr“ verkündet werden. Also   nehmen Sie bitte für Änderungen weder uns in Haftung, noch die Targobank, von der einige der nachfolgenden Tipps stammen.

Arbeitnehmer

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt 2024 auf voraussichtlich 11.604 Euro an. 2023 lag er noch bei 10.908 Euro. Die Tagespauschale bei dienstlichen Reisen für den
Verpflegungsmehraufwand wird voraussichtlich von 28 auf 32 Euro steigen. Sich merken? Voraussichtlich. Was dann wirklich kommt, wird man sehen.

Hausbesitz und Miete

Ab dem Jahr 2024 sollen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen. Wenn dieVoraussetzungen stimmen, können beim Kauf einer  klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden.

Nach den aktuellen Erfahrungen mit der Förderung der E-Autos würde ich dafür meine Hand aber nicht ins Feuer legen. Sie könnten plötzlich erfahren, dass halt kein Geld mehr da ist. Immerhin dürfen vor 2024 eingebaute Heizungen aber weiterbetrieben und repariert werden. Immerhin! Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen aber ab 2029 Zug um Zug mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden. Zumindest ist das in dem Moment so, wo der Text für diesen Beitrag geschrieben wurde.

Rentnerinnen und Rentner


Übrigens ist aktuell auch NOCH die Rede davon, dass Rentnerinnen und Rentner am 1. Juli 2024 mit einer Rentenerhöhung um 3,5 Prozent rechnen können. Es kann allerdings auch sein, dass sie sich verrechnen, denn soeben hat die Ampelregierung beschlossen, den Rentenzuschuss nicht nur
um 600 Millionen Euro einzudampfen. Dieser Betrag wird nun verdoppelt. Genaue Werte zur Berechnung der Rentenanpassungshöhe liegen ohnehin erst im März 2024 vor. Da kann die Ampel ja noch zigmal ihre Meinung ändern!

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 21.12.2023

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