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Fahrzeugpflege im Winter

... dient auch der Sicherheit



Im Winter benötigt ein Fahrzeug besonders viel Zuwendung. Denn die kalte Jahreszeit stellt nicht nur höhere Anforderungen an die Technik eines Autos, auch sein Lack und seine Karosserie werden bei Schnee und Eis stärker beansprucht als bei milden Temperaturen.

Deshalb ist es ratsam, seinen Wagen bereits winterfest zu machen, bevor das Thermometer Minusgrade anzeigt. Auch dient die Vorbereitung auf den Winter der eigenen Sicherheit.

Zu den wichtigsten Maßnahmen vor der kalten Jahreszeit zählt ein Check der Starterbatterie, ein kritischer Blick auf die Profiltiefe und das Alter der Winterreifen sowie das Überprüfen des Frostschutzes im Kühlsystem und im Wischwasser. Das Frostschutzmittel im Kühlwasser soll verhindern, dass die Flüssigkeit einfriert und teure Schäden an Kühler und Motor hervorruft. Dazu muss rechtzeitig die richtige Konzentration des Frostschutzes im Kühlwasser mit einer sogenannten Spindel kontrolliert werden. Den Füllstand des Kühlwasser-Ausgleichsbehälters im Motorraum sollte man ohnehin das ganze Jahr über regelmäßig ablesen: Er sollte immer zwischen den Markierungen Minimum und Maximum stehen. Fällt der Pegel unter „Min“, ist unbedingt Kühlflüssigkeit nachzufüllen.

Ist der Kühlwasserstand zu niedrig, ist die Ursache dafür in der Regel ein Leck oder ein Defekt. Dann ist ein baldiger Besuch in der Werkstatt angesagt! Und übrigens: Der Frostschutz im Kühlwasser dient zugleich als Rostschutz für Kühler, Wasserpumpe und Kühlkanäle. Zudem hilft er, mineralische Ablagerungen zu vermeiden. Auch unter diesem Aspekt ist es wichtig, den Kühlerfrostschutz und den Stand des Kühlwassers regelmäßig zu checken.

Nach der einschlägigen Faustregel „von O bis O“ empfiehlt es sich zudem, sein Auto von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu bewegen. Die sind zwar nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gesetzlich vorgeschrieben, doch Sommerreifen haben im Winter eine schlechtere Haftung und längere Bremswege. Das bedeutet gegebenenfalls ein höheres Unfallrisiko. Winterreifen hingegen sind speziell für kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse konzipiert und bieten daher im Winter die beste Leistung, Sicherheit und Fahrstabilität. Bei älteren Reifen sollte die Profiltiefe überprüft werden: Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, doch der ADAC empfiehlt mindestens 4 Millimeter, damit Reifen auch bei Schnee, Eis und Nässe optimal haften.

Eine häufige Ursache für Probleme mit dem Fahrzeug in der kalten Jahreszeit ist die Batterie. Tiefe Temperaturen schränken nahezu zwangsläufig die Leistung von Autobatterien ein. Auch dazu gibt es eine Faustregel: Schon bei Temperaturen um den Gefrierpunkt büßt eine Batterie rund 30 Prozent ihrer Startleistung ein. Deshalb: Wenn ein Auto im Herbst oder Winter nicht anspringt, ist dies meist einer zu schwachen Batterie geschuldet.

Es versteht sich von selbst, dass ein Kraftfahrzeug gerade auch beim Betrieb im Winter grundsätzlich in einem technisch einwandfreien Zustand sein sollte. Zu diesem Zweck bieten unter anderem die Automobilclubs und -verbände, aber auch die Kfz-Werkstätten, häufig spezielle Winter-Checks an – mitunter sogar zu günstigeren Konditionen. Dann kommt man gegebenenfalls sogar um die ansonsten steigenden Werkstattkosten herum. Dem Problem der immer teurer werdenden Ersatzteile und Werkstattlöhne geht auch der diesjährige Goslar Diskurs der Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern (Goslar Institut) nach. Die Veranstaltung am 25. Januar 2024 in Goslar beschäftigt sich mit dem Thema „SUSTAINABLE REPAIR: WACHSEN DIE REPARATURKOSTEN IN DEN HIMMEL?“. Eine Aufzeichnung der Diskussion mit renommierten Fachleuten wird in der darauffolgenden Woche auf dem Internetportal des Goslar Instituts zu verfolgen sein.

Von großer Bedeutung für die eigene Sicherheit, aber auch die anderer Verkehrsteilnehmer, sind ferner saubere und freie Autoscheiben. Absolut nicht tolerabel sind z. B. schmale Sichtscharten in einer ansonsten zugefrorenen Frontscheibe. Stattdessen gilt: Vor Fahrtbeginn alle Scheiben vom Eis befreien und säubern. Andernfalls laufen Autofahrer Gefahr, dass ihr Kfz-Versicherer ein solches Verhalten als grob fahrlässig einstuft – mit der Konsequenz, dass die Versicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht zahlt. Es sei denn, grobe Fahrlässigkeit wurde im Vertrag ausgeschlossen.

Viele Autofahrer sind der Meinung, im Winter besonders häufig eine Waschstraße aufsuchen zu müssen, um ihrem Fahrzeuglack etwas Gutes zu tun. Doch Fachleute wenden dagegen ein, dass der winterliche Schmutz auf den Straßen in der Regel nur vorgeschädigtem Lack etwas anhaben kann. Deshalb soll man sein Auto prinzipiell genauso oft waschen wie im Sommer. In dem Zusammenhang warnt der ADAC allerdings, bei Temperaturen von unter minus 10 Grad Celsius auf keinen Fall durch die Waschanlage zu fahren. Denn so wie die Haut des Menschen auf extreme Temperaturschwankungen empfindlich reagiere, sei es empfehlenswert, ähnliche Belastungen auch nicht dem Lack oder den Gummi- und Kunststoffteilen des Fahrzeugs zuzumuten, rät der Automobilclub.

Um nicht nur selbst bessere Sicht zu haben, sondern um auch von anderen besser gesehen zu werden, sollte zu einem obligatorischen Winter-Check des Fahrzeugs ebenfalls die Prüfung seiner Beleuchtung gehören. Und wer seinen Türdichtungen in der Kälte etwas Gutes tun will, befreit diese ebenfalls von Schmier und Dreck und reibt sie anschließend mit Vaseline oder einem speziellen Gummipflegemittel ein. Das danken die Dichtungen dann durch längere Haltbarkeit und Funktionstüchtigkeit.

Doch selbst die beste Vorbereitung des Fahrzeugs auf die kalte Jahreszeit kann manchmal nicht verhindern, dass es auf glatter oder gefrorener Fahrbahn zu einem Unfall kommt. Dann erhebt sich häufig die Frage: Wer bezahlt was? Grundsätzlich begleicht die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall immer den Schaden eines Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen noch Sommerreifen aufgezogen hatte. Dieser Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen.

Allerdings warnen die Versicherer davor, dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs zu ein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig eine andere Bereifung erfordern. Denn wer bei Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte mit seinem sommerbereiften Auto einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden.

Für Vollkaskoversicherte wiederum gilt, dass ein Autofahrer, der vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, wie völlig ungeeignet Sommerreifen angesichts winterlicher Bedingungen sind, und der dann aufgrund der unzureichenden Bereifung einen Unfall verschuldet, die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt bekommen kann. Deshalb schauen Versicherungen bei Winterunfällen, egal ob mit Beteiligung anderer oder ohne, meist sehr genau hin, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, wie Peter Grieble vom Verbraucherschutz Baden-Württemberg gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) erläutert. Denn in solchen Fällen gilt ein geringerer oder gar kein Versicherungsschutz. In manchen Verträgen lässt sich grobe Fahrlässigkeit allerdings auch ausschließen, sodass Versicherungsschutz auch gegeben ist, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde.

Bei einem unverschuldeten Unfall wiederum sind Probleme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung möglich, wenn man sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

 


Veröffentlicht am: 26.01.2024

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