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Sicherheit im Fokus

Mit dem E-Scooter unterwegs im Straßenverkehr



E-Scooter sind fester Bestandteil des Verkehrs vieler Städte. Kein Wunder, denn sie sind überaus praktisch: An zentralen Stellen stehen sie bereit und sind problemlos zu mieten.

Mancher Nutzer hat zudem ein eigenes Gefährt. Was ist zu beachten bei der Nutzung dieser „Elektrokleinstfahrzeuge“, wie sie offiziell heißen? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt eine Übersicht – vor allem mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden und das Miteinander auf den Straßen zu verbessern.

Schützender Helm: Der wichtigste Schutz für E-Scooter-Fahrer ist ein Helm. Egal, ob es sich um kurze Fahrten oder längere Strecken handelt, der Kopfschutz kann schwere Verletzungen im Falle eines Unfalls erheblich reduzieren. In anderen Ländern gibt es sogar eine Tragepflicht: Beispielsweise in Kroatien oder Portugal ist der Helm vorgeschrieben.

Fahrsicherheit:
Vor der ersten Alltagsfahrt sollte man sich mit dem elektrifizierten Zweirad vertraut machen. Am besten Auf- und Absteigen, Beschleunigen, Bremsen und Lenken an einem sicheren Ort üben, bevor es in den Verkehr geht.

Bestimmungen: E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. Sonst droht ein Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren. In Deutschland muss der Fahrer zudem mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden, und es dürfen nicht mehrere dieser Fahrzeuge nebeneinander fahren. Wer abbiegt, hat wie beim Fahrradfahren ein Handzeichen zu ge-ben.

Limitiert: Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. Wer den Roller technisch so verändert, dass dieser schneller fährt, muss ebenfalls mit einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren rechnen.

Verkehrsregeln: E-Scooter müssen den Radweg benutzen oder Radwegfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn. Tabu sind sie auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.

Rücksicht: Zu Fuß gehende Personen verdienen besonderen Schutz im Straßenverkehr. Am besten die Geschwindigkeit reduzieren, wenn man sich ihnen nähert, und mit ausreichendem Abstand passieren. Insbesondere auf ältere Menschen, Kinder sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte Rücksicht genommen werden.

Verantwortungsvolles Parken: E-Scooter sollten nur an dafür vorgesehenen Stellen geparkt werden. Gehwege, Einfahrten, Radwege oder andere Verkehrswege dürfen nicht blockiert werden. Stets darauf achten, dass der geparkte E-Roller für andere Verkehrsteilnehmer kein Hindernis darstellt oder diese gar gefährdet. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zum reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr. Paris hat übrigens Konsequenzen aus rücksichtslosem Verhalten gezogen: Seit 1. September 2023 ist dort der Verleih von E-Scootern verboten.

Handynutzung: Wie bei anderen Verkehrsmitteln heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone. Diese Geräte lenken erheblich ab und können die eigene Sicherheit beeinträchtigen – ebenso wie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Fahrfähig bleiben: Der Konsum von Alkohol oder Drogen und das Fahren eines E-Scooters sind eine gefährliche Kombination. Diese Substanzen beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen. Daher: Alkohol & Co. außen vor lassen, wenn eine E-Scooter-Fahrt geplant ist.

Promillegrenzen: Es gelten die gleichen Werte wie für Autofahrer. Und damit auch ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Regelmäßige Wartung: Nur ein fachgerecht gewarteter E-Scooter ist sicher und zuverlässig. Daher am besten Bremsen, Reifen und Lichtanlage in regelmäßigem Abstand prüfen. Dann steht einer sicheren Fahrt mit dem „Elektrokleinstfahrzeug“ nichts im Weg.

 


Veröffentlicht am: 09.03.2024

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