Startseite  
   

19.09.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

BMJ will Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren an gestiegene Kosten anpassen

Anwaltsgebühren wurden seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht



Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat jetzt einen Referentenentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Justizkostenrechts vorgelegt. Danach ist eine Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten um bis zu neun Prozent vorgesehen. Die Versicherungswirtschaft plädiert dagegen für eine geringere Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren als bisher vom Gesetzgeber geplant.

Laut dem Referentenentwurf des BMJ sollen zum einen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb angepasst werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seien tragende Säulen unseres Rechtsstaats, erklärte dazu Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Denn sie würden die rechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten und ihnen so zu ihrem Recht verhelfen. Zudem seien die Rechtsanwaltsgebühren seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden, fügte der Minister zur Begründung des Gesetzentwurfs hinzu.

Gleiches gilt demnach auch für die Sachverständigen bei Gericht und die sogenannten Sprachmittler. Das sei im Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar, sagte Buschmann. Deshalb müssten die gesetzlichen Honorarsätze nun angepasst werden. Daher sollen zum anderen die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes wegen der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöht werden, damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Qualität der Rechtspflege in Deutschland sichern

„Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Anwältinnen und Anwälte gut aufgestellt sind, um auch weiterhin zur hohen Qualität der Rechtspflege in Deutschland beizutragen“
, betonte der Bundesjustizminister.

Im Detail sieht der Referentenentwurf insbesondere vor:


– Im Bereich der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie eine lineare Erhöhung der Gebühren. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent steigen.

– Die Gerichtsgebühren ebenfalls linear um neun bzw. sechs Prozent anzuheben und die Gerichtsvollziehergebühren um neun Prozent. Darüber hinaus sind einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen, so das BMJ.

– Ferner sollen die Honorarsätze der Sachverständigen und der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler um neun Prozent erhöht werden.

Der Bundesjustizminister hält eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung auch deshalb für notwendig, weil die Anwaltschaft nicht von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt werden darf, wie das Anwaltsblatt vom diesjährigen Parlamentarischen Abend des Deutsche Anwaltvereins (DAV) in Berlin berichtet. Gerade in den vergangenen Jahren seien zahlreiche Kosten in den Kanzleien auch aufgrund der vielen Krisen stark gestiegen, hieß es da. Diese müssten unter Umständen aus den verdienten Rechtsanwaltsgebühren aufgefangen werden. Daher sei eine regelmäßige und zeitnahe RVG-Anpassung, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, von zentraler Bedeutung für den Zugang zum Recht insbesondere auch in der Fläche. Zum besseren Verständnis: Die letzte RVG-Anpassung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der DAV und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßten den Referentenentwurf zur RVG-Anpassung als wichtigen Schritt zur dringend notwendigen Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung, weil damit die zwingend erforderliche Anpassung in Angriff genommen werde. Die vorgeschlagene lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sich die Anwaltschaft mehr erhofft habe.

Versicherer wollen niedrigere Streitkosten

Auf der anderen Seite plädierte die Versicherungswirtschaft dafür, die Anwalts- und Gerichtsgebühren weniger anzuheben als bisher vom BMJ vorgeschlagen. „Insbesondere in den unteren Streitwertstufen sollten die Gebühren geringer ansteigen als vom Bundesjustizministerium angedacht”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Denn sonst könne es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus Kostengründen schwieriger werden, ihr Recht durchzusetzen, meint er.

Insbesondere die Rechtsschutzversicherer fordern demnach moderatere Gebühren. Sie schlagen vor, den Anstieg der streitwertgebundenen Gebühren im unteren Bereich – also bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro – deutlich geringer ausfallen zu lassen als die geplanten sechs Prozent. Sonst stünden die Rechtskosten in keinem realistischen Verhältnis zum Streitwert, argumentiert der GDV. In Einzelbereichen setzen sich die Versicherer sogar für eine Absenkung der Gebühren ein. Denn aus GDV-Sicht sollten Effizienzgewinne und Kostenvorteile, die aus digitalisierten Abläufen und Arbeitsweisen gezogen werden, an die Rechtssuchenden weitergereicht werden. Das soll demnach vor allem für Fälle der industriellen anwaltlichen Mandatsbearbeitung in sogenannten Massenverfahren, wie zum Beispiel im sogenannten Dieselskandal, gelten.

Dabei haben sich gerade Sammelklagen in jüngster Zeit als eine probate und erfolgversprechende Möglichkeit für Verbraucher erwiesen, bei sogenannten Massenschäden ihr Recht einfach durchzusetzen – im besten Fall sogar ohne eigene Klage. Das sieht wohl auch der Gesetzgeber so, denn er vereinfachte nicht ohne Grund mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie Ende vergangenen Jahres den Weg zur Sammelklage. Mussten Verbraucher bislang nach einem erfolgreichen Massenverfahren Entschädigungen für sich selbst individuell einklagen, können nach dem neuen Recht z. B. Verbraucherverbände oder natürliche juristische Dienstleister, also in der Regel Rechtsanwälte, künftig bei Massenschäden direkt Entschädigungen für Verbraucher erstreiten.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

 


Veröffentlicht am: 11.08.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.