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Fahrerflucht nach Sachschäden

Nur jeder Vierte befürwortet Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit



Unfallflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden – auch wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind.

Das ist nach Ansicht der deutschen Autobesitzer auch richtig so: In einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox spricht sich eine Mehrheit von zwei Dritteln (67 Prozent) der Autobesitzer dafür aus, dass eine Fahrerflucht auch nach einem ausschließlichen Sachschaden eine Straftat bleiben sollte.

67 Prozent gegen Einstufung von Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit

Selbst unter Experten ist umstritten, ob eine Unfallflucht mit Sachschaden als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Ende 2023 schlug Bundesjustizminister Marco Buschmann vor, Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Der ADAC befürwortete das Vorhaben, während Polizeigewerkschaften vor einer Bagatellisierung der Delikte warnten. Eindeutig ist das Votum einer Verivox-Umfrage: 67 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Fahrerflucht eine Straftat bleiben sollte. Nur jeder Vierte (25 Prozent) ist für eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit.

Auch unter den Fahrzeughaltern, die sich selbst schon einmal unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, spricht sich eine große Mehrheit von 62 Prozent für die Beibehaltung der Einstufung als Straftat aus.

„Ist der Unfallverursacher nicht ausfindig zu machen, bleiben Autobesitzer auf dem Schaden sitzen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Haben sie einen Vollkaskoschutz abgeschlossen, übernimmt die Versicherung zwar die Reparaturkosten, aber die Schadenfreiheitsklasse des Geschädigten sinkt und sein Versicherungsbeitrag steigt.“

71 Prozent hatten bereits selbst einen Unfallflucht-Schaden

71 Prozent der Befragten geben an, schon einmal einen Schaden am eigenen Auto gehabt zu haben, ohne dass sich der Verursacher gemeldet hat. Allerdings geben nur 8 Prozent an, selbst schon einmal einen Schaden verursacht zu haben, ohne ihn zu melden.

„Autobesitzer können oft nicht sicher einschätzen, ob ein Schaden durch ein anderes Auto oder beispielsweise durch herabstürzende Äste oder Fußgänger verursacht wurde“, sagt Wolfgang Schütz. Bei einer Unfallflucht muss zudem ein Vorsatz vorliegen: „Wenn der Unfallverursacher nicht bemerkt hat, dass er einen Schaden verursacht hat, liegt keine Fahrerflucht vor. Melden sich allerdings Zeugen bei der Polizei, können zunächst Ermittlungen eingeleitet werden.“ Mit 44 Prozent hat nicht einmal die Hälfte der Geschädigten den Schaden bei der Polizei angezeigt. Ein Grund dafür könnte die niedrige Aufklärungsquote sein. Unter den deutschen Bundesländern ist in Rheinland-Pfalz laut Automobilclub ACE mit 43 Prozent die Aufklärungsquote am höchsten.

„Nach jedem Unfall müssen Personalien und Versicherungsdaten ausgetauscht werden“, sagt Wolfgang Schütz. Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend, muss der Verursacher eine angemessene Zeit auf dessen Rückkehr warten: bis zu 30 Minuten bei leichten Unfällen, bis zu zwei Stunden bei schweren Schäden. Erscheint der Halter des beschädigten Fahrzeugs in dieser Zeit nicht auf, sollte die Polizei gerufen werden.

11 Prozent hatten einen Unfall mit einem Tier, ohne diesen zu melden

Auch nach einem Unfall mit einem Tier besteht für Autofahrer eine Meldepflicht. Wer beispielsweise einen Wildunfall nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lässt ein Autofahrer ein verletztes Tier zurück, kann außerdem ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Jeder Zehnte (11 Prozent) gibt in der Verivox-Umfrage an, schon einmal einen Zusammenstoß mit einem Tier gehabt zu haben, den er nicht gemeldet hat.

„Ob Autofahrer Unfälle mit Tieren der Polizei oder dem zuständigen Förster oder Jäger melden, kann auch für die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung relevant sein“, sagt Wolfgang Schütz. „Häufig verlangen Versicherer eine Wildunfallbescheinigung. Nach Zusammenstößen mit Haustieren kann sogar der Tierhalter für den Schaden haften.“

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 16.08.2024

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