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Neurungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit

Der TÜV informiert



2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.

MOBILITÄT

Führerscheinumtausch – letzte Frist läuft


Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Damit endet die Umtauschaktion. Ab dem 19. Januar 2025 dürfte niemand mehr einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Es sei denn, er oder sie ist vor 1953 geboren. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Hauptuntersuchung: Gelbe HU-Plakette wird vergeben

Bestehen Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2025 eine gelbe Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.

Gasprüfung für Wohnmobile ausgeweitet

Ab dem 19. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig. Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen. Die Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die Prüfpflichten verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.

Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben

Die Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße berücksichtigt. Ab 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben, Wasserstoffbrennstoffzellen und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für den Transport von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen (Fahrzeugkategorie FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.

NACHHALTIGKEIT

Neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets


Ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Produktanforderungen für Smartphones und Tablets. Gemäß der in diesem Jahr verabschiedeten Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte dann länger halten. So muss die Batterie auch nach 500-maligem Auf- und Entladen noch mindestens 80 Prozent Ladekapazität erreichen. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und Tablets für mindestens sieben Jahre gewährleistet sein und Reparaturen weniger oft notwendig werden.

Einheitliches Ladekabel EU kommt


Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

CO2-Preis steigt

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1.1.2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Schrittweise Umsetzung des AI Acts


Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden. Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.

PRODUKTSICHERHEIT

Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft getreten


Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Verordnung über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die Verordnung erweitert den bisher gültigen Sicherheitsbegriff. Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden unter anderem auch Aspekte wie Cybersicherheit, Kennzeichnung oder Entsorgungshinweise berücksichtigt. Der Online-Handel wird dem stationären Handel gleichgestellt. Alle in Online-Shops, auf Social Media Plattformen oder auf Online-Marktplätzen angebotenen Produkte müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, müssen Anbieter auf dem Produkt oder der Verpackung die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU benennen. Durch das Produkt verursachte Unfälle müssen den EU-Behörden gemeldet werden. Online-Marktplätze müssen sich registrieren und sicherstellen, dass sie über Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.

 


Veröffentlicht am: 21.12.2024

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