Der Bundestag hat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Bezug auf Cannabis beschlossen. Demnach ist für eine Ordnungswidrigkeit nun ein Grenzwert von 3,5 ng THC/ml Blutserum festgelegt.
In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres soll es analog zu Alkohol zudem ein praktisches Konsumverbot für Cannabis geben. Hier greift der Grenzwert nicht. Auch der Mischkonsum ist nicht erlaubt und wird besonders sanktioniert. Nach dem Genuss von Cannabis darf also kein Alkohol getrunken werden.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt die Änderungen vor allem in Bezug auf Führerscheinneulinge. Die Legalisierung von Cannabis stelle die Verkehrssicherheitsarbeit vor Herausforderungen, so der gemeinnützige Verband. „Wir brauchen die klare Botschaft, dass Kiffen und Fahren nicht zusammenpassen“, sagt DVW-Präsident Kurt Bodewig. „Das Konsumverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist daher das richtige Signal.“ (aum)
Foto: Autoren-Union Mobilität/Goslar-Institut
Kiffen und Fahren
Cannabis: Bundestag verabschiedet Änderung im Straßenverkehrsgesetz
Veröffentlicht am: 08.06.2024
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