Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche neue Regelungen im Straßenverkehr für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick über wichtige Neuerungen und ihre Konsequenzen.
Führerscheinumtausch: Wer 1971 oder später geboren wurde und noch im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins ist, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Ältere Führerscheine, die zwischen 1999 und 2020 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.
HU-Plakette: Wer auf dem Kennzeichen eine orangefarbene Plakette hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Ist die Prüfung erfolgreich, gibt es eine gelbe Plakette, die bis 2027 gilt. Neu im Jahr 2025 zugelassene Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten eine braune Plakette und müssen erst drei Jahre später zur HU, also 2028.
Versicherungskennzeichen: Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und sogenannte Leichtmobile tragen ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen. 2025 wird dieses Versicherungskennzeichen in Deutschland grün sein.
Winter- und Ganzjahresreifen: Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Pneus mit dem „Alpine“-Symbol genutzt werden. Das Logo zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel. „M+S“-Reifen, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Reifen mit beiden Bezeichnungen dürfen weiterhin gefahren werden.
Gasprüfung: Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt ab dem 19. Juni 2025 eine verpflichtende Gasprüfung, sonst droht ein Bußgeld. Diese Prüfung nehmen gern die GTÜ-Partner in ganz Deutschland vor. Sie muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Treibstoffkosten: Im Rahmen des Klimapakets wird die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht – plus Mehrwertsteuer. Damit verteuern sich ab Januar die Preise für Benzin und Diesel.
Motorräder: Erstzulassungen von Motorrädern sind ab Januar 2025 nur noch erlaubt, wenn sie die Euro-Norm 5+ erfüllen. Zudem endet eine Übergangsfrist für Motorradreifen. Wer noch mit Reifen fährt, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, benötigt ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist bei Kontrollen vorzuweisen. Neuere Reifen erfordern keine Einzelabnahme, wenn die Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Abweichungen erfordern eine Abnahme durch eine Prüforganisation. Die GTÜ-Partner stehen dafür bereit.
Die GTÜ empfiehlt, sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen, um unnötige Bußgelder und zusätzliche Kosten zu vermeiden. In jedem Fall: Gute Fahrt ins Jahr 2025!
Quelle: GTÜ
Wichtige rechtliche Änderungen für den Straßenverkehr ab 2025
Die GTÜ empfiehlt frühzeitiges Handeln, wo möglich, um Bußgelder und unnötige Kosten zu vermeiden
Veröffentlicht am: 10.12.2024
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