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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 23. September 2026 mit Michael Weyland

Thema heute: Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern sind stark gestiegen und das Prozesskostenrisiko ist hoch



Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um 63 Prozent ge- stiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung.

Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deut- lich zeigt sich der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt – und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät ist.

Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus. Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der Kündigungsschutzklage über drei Bruttomonatsgehälter, insgesamt 15.000 Euro und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt gleich 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.

Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt

Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt übrigens ein besonderes Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, sagt man bei Finanztip. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher besonders relevant für Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so Finanztip.

Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen

In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit lag. Eine Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirk- sam.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 23.09.2026

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