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„Angles Morts“

Auch für Camper sind drei Warnschilder Pflicht



Die Regel ist nicht neu, aber dennoch vielen unbekannt: Wer mit einem Fahrzeug, das ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat, auf französischen Straßen jedweder Kategorie unterwegs ist, muss es mit den gelb-rot-weißen Warntafeln „Angles Morts“ bestücken, die andere Verkehrsteilnehmer auf die sogenannten „Toten Winkel“ hinweisen.

Seit Anfang 2021 sind sie vorgeschrieben, doch im Zuge der verstärkten Kontrollen der Polizei, nicht nur an den Grenzen sondern überall auf Frankreichs Straßen, stoßen die Gendarmen immer öfter auf Touristen, die nichts von der Kennzeichnungspflicht wissen. Denn auch Reisemobile aus dem Ausland fallen unter die Regel und selbst ein aufgelasteter Kastenwagen-Camper im Ducato-Format mit 3,8 Tonnen muss die auffälligen Aufkleber anbringen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro.

Genau drei Stück der 25 mal 17 Zentimeter großen Aufkleber werden vorgeschrieben. Je einen auf der Fahrer- und der Beifahrerseite, ein weiterer am Heck. Die seitlichen Tafeln müssen einen Meter von der Fahrzeugfront entfernt sein und in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Meter angebracht werden. Für den Aufkleber am Heck gilt das gleiche Maß, er ist auf der rechten Fahrzeugseite zu platzieren, Fensterflächen sind jedoch tabu.

Wer die Optik seines Campers damit nicht dauerhaft verändern will, kann sich für Magnet-Tafeln entscheiden, die zumindest an ausgebauten Kastenwagen mit Originalkarosserie gut haften und die mit rund 16 Euro nur unwesentlich teurer als herkömmliche Aufkleber sind. Für Reisemobile mit Sonderaufbauten aus Kunststoff bietet sich diese Lösung jedoch nicht an.

Der ADAC empfiehlt außerdem bei der Nutzung eines Fahrradträgers am Heck, einen weiteren Aufkleber daran zu befestigen, obwohl dies in der Vorschrift nicht weiter geregelt wird. Die Warnhinweis-Aufkleber gibt es bei Tankstellen in Grenznähe oder bei verschiedenen Online-Händlern. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger

 


Veröffentlicht am: 23.10.2024

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