Schlafen ist gesund. Und macht – wenn man der Oma glaubt – schön, schlank und schlau. Doch wie viele Stunden Schlaf müssen es jede Nacht sein, um möglicherweise zu diesem Ergebnis zu kommen?
Laut Deutscher Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) haben die meisten Erwachsenen eine durchschnittliche Schlafdauer von sechs bis acht Stunden. Wichtig ist aber nicht allein die Schlafdauer, sondern vielmehr die Schlafqualität. Zum Tag des Schlafes am 17. Juni verraten die ARAG Experten, wie erholsames Schlafen gelingt und haben einige kuriose Urteile zum Thema gesammelt.
So schlafen die Deutschen
Während Langschläfer nach einer achtstündigen Nacht wahrscheinlich hundemüde sind, kommen Kurzschläfer mit fünf Stunden pro Nacht bestens zurecht und sind topfit. Wie viel ein Mensch schläft, ist individuell verschieden. Aber unabhängig davon wie viel wir schlafen, ist es viel wichtiger, wie gut wir schlafen. Und mit unserer Schlafqualität ist es nicht weit her: Etwa jeder vierte Deutsche schläft schlecht oder sehr schlecht und 40 Prozent schätzen ihre Schlafqualität nur mittelmäßig ein. Nach Angaben der DGSM leiden sogar sechs Prozent der Bundesbürger unter chronischen Schlafstörungen.
Schlafen ist wichtig
Ein ausreichender Schlaf ist nicht nur für unsere emotionale Verfassung wichtig: Menschen mit Schlafdefizit reagieren oft gereizt, launisch oder sie sind dünnhäutig. Viel schwerwiegender sind jedoch andere mögliche Auswirkungen von Schlafmangel, wie z. B. eine verminderte Konzentration und geistige Leistungsfähigkeit, ein nachlassendes Reaktionsvermögen, eine geringere Problemlösungsfähigkeit, Stoffwechselstörungen, Bluthochdruck oder ein schwächelndes Immunsystem. Darüber hinaus fördert Schlaf die Gedächtnisbildung und trägt zu einer Neuordnung des Gehirns bei, wobei wichtige von unwichtigen Informationen getrennt und Abfallprodukte abgebaut werden.
Schlafen wie ein Profi
Einige einfache Tricks können helfen, besser in den Schlaf zu finden. Die ARAG Experten raten im Schlafzimmer zu einer Raumtemperatur von 15 bis maximal 20 Grad. Vor dem Schlafengehen sollte man zudem den Raum gut durchlüften oder – wenn es die Temperaturen zulassen – bei gekipptem Fenster schlafen, wenn dadurch keine unangenehme Zugluft entsteht. Da Blaulicht das Einschlafen erschwert, sollten Fernseher, Computer, Laptop oder Smartphone mindestens zwei Stunden vor dem Zubettgehen ausgeschaltet werden. Wer vor dem Einschlafen gerne auf einem elektronischen Lesegerät liest, sollte den Dunkelmodus aktivieren. Dient das Smartphone als Wecker, sollte der Flugmodus eingeschaltet werden, da elektronische Geräte ebenfalls negative Auswirkungen auf den Schlaf haben können. Auch wenn Wein als Schlummertrunk gilt, raten die ARAG Experten, Alkohol vor dem Schlafengehen zu vermeiden. Das Einschlafen gelingt vielleicht besser, aber die Qualität des Schlafes ist nicht hoch, da man häufiger aufwacht und weniger tief schläft. Stattdessen am Abend besser auf Kräutertees setzen. Wer dazu noch etwas entspannende Instrumentalmusik hört, wird schneller in den Schlaf finden.
Passende Schlafmützen-Urteile
- Im Doppelbett besser zu zweit
Nach knapp zwei Jahren bildete sich in der Mitte des teuren Boxspring-Doppelbettes bereits eine Kuhle. Daraufhin verlangte der Käufer sein Geld zurück. Doch das Möbelhaus weigerte sich. Zu Recht, wie die ARAG Experten betonen. Denn ein Doppelbett ist auf zwei Schläfer ausgelegt und daher durch nur eine Person fehlbelastet. Einen Mangel wollten auch die Richter nicht erkennen und wiesen die Klage des Solo-Schläfers ab (Landgericht Koblenz, Az.: 6 S 92/18).
- Wenn Richter den Schlaf der Gerechten schlafen
Die Augen geschlossen, das Haupt gesenkt, die Atmung gleichmäßig und ruhig. Alles deutete darauf hin, dass der ehrenamtliche Richter während der Verhandlung schlief. Daraufhin beschwerte sich die Vertreterin der Beklagten vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das Gericht durch den schlafenden Richter nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei. Wann jemand tatsächlich schläft, bewertet das BVerwG laut ARAG Experten allerdings sehr streng. Die erwähnte entspannte Haltung reicht dazu nicht aus, weil sie auch ein Ausdruck tiefer Konzentration sein könnte. Ein tatsächliches Einschlafen kann nur angenommen werden, wenn es zusätzliche, sichere Anzeichen dafür gibt, wie beispielsweise hörbares Atmen oder gar Schnarchen oder ein ruckartiges Aufrichten und dabei fehlende Orientierung (BVerwG, Az.: 6 C 141.82).
- Wer während der Arbeit schläft, riskiert eine Kündigung
Arbeitnehmer, die wiederholt am Arbeitsplatz schlafen, können nach Auskunft der ARAG Experten abgemahnt werden und müssen im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung rechnen. Auch eine längere Betriebszugehörigkeit ist kein Argument, schläfrige Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen (Arbeitsgericht Cottbus, Az.: 6 Ca 652/09).
- Eine gute Idee: Rausch im Auto ausschlafen
Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden.
Und außerdem: Auf der Rückbank ist es ohnehin gemütlicher! Wer allerdings so viel gezecht hat, dass er auch am nächsten Morgen noch nicht wieder fahrtüchtig ist, sollte gleich ins Taxi steigen. In einem konkreten Fall hatte ein Mann, der seinen Rausch in seinem Auto auf einem Parkplatz ausschlief, einen Atemalkoholwert von 2,62 Promille. Ungeachtet dessen wollte der Berufspendler am nächsten Morgen zur Arbeit fahren, wie er der kontrollierenden Polizei kundtat. Daraufhin ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 10622/17.TR).
Foto: Pixabay
Wenn der Sandmann nicht vorbeikommt ...
ARAG Experten geben Tipps für einen guten Schlaf
Veröffentlicht am: 18.06.2022
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