Startseite  
   

16.10.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Sonderfall Sonderfahrzeug

Auch Feuerwehrfahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung



Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrautos, Müllwagen oder große Mobilkrane sind keine Ausnahme: Auch sie müssen als Nutzfahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung und zur Sicherheitsprüfung.


„Geprüft wird dabei nach den gängigen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften“, erklärt Marc Zentgraf von der Gesellschaft für Technische Überwachung. Der Prüfingenieur und Akademie-Referent hat vor einem Jahr die Fachgruppenleitung der GTÜ-Akademie mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge übernommen. Dennoch gibt es die eine oder andere Sonderregelung.

Die Prüfingenieure nehmen auch bei Sonderfahrzeugen die üblichen Sicht-, Funktions-, Zustands- und Wirkungsprüfungen vor. Dabei kontrollieren sie insbesondere Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtungsanlage sowie andere sicherheitsrelevante Systeme und Ausstattungskomponenten. Einige Bestandteile der Sondertechnik werden ebenfalls geprüft, beispielsweise die Zulässigkeit von gelben oder blauen Rundumkennleuchten. Üblicherweise gelten auch dieselben Fristen wie bei normalen Nutzfahrzeugen: Über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist die erste HU nach zwölf Monaten fällig. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 7,5 Tonnen und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über zehn Tonnen und einer erlaubten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h, kommt dann noch die Sicherheitsprüfung hinzu. Diese fällt je nach zulässigem Gesamtgewicht entweder nach 30 oder nach 42 Monaten zum ersten Mal an.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Fristen: „Die meisten deutschen Bundesländer haben für Fahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz wegen der geringen Laufleistung abweichende Regelungen erlassen“, erklärt Marc Zentgraf. In Hessen beispielsweise ist die erste Hauptuntersuchung eines Löschfahrzeugs mit 7,5 bis zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach 24 Monaten fällig. Danach folgen abwechselnd Sicherheitsprüfung und HU im Abstand von einem Jahr.

Auch für Sonderfahrzeuge gilt: Die Hauptuntersuchung ist Grundlage für den verkehrssicheren Betrieb. Dazu kommen Prüfungen der Arbeitssicherheit. „Die Prüfung beispielsweise nach Unfallverhütungsvorschrift hat große Bedeutung für Sonderfahrzeuge“, erläutert GTÜ-Prüfingenieur Achim Jennen. „Bei Müllsammelfahrzeugen beispielsweise gibt es Hydrauliksysteme, Quetsch- und Scherstellensicherungen, Kommunikationseinrichtungen und Kameras.“

Etwas Besonderes ist Hauptuntersuchung an ganz großen Spezialfahrzeugen, beispielsweise mehrachsigen Mobilkranen: Denn hier kann, häufig aufgrund von fahrwerksgeometrischen oder fahrzeugtechnischen Gründen, der Rollenbremsprüfstand nicht verwendet werden. „Das ist echter Sonderfahrzeugbau“, sagt Marc Zentgraf. In solchen Fällen wird daher mit dem HU-Adapter bei einem realen Bremstest das Verzögerungsverhalten gemessen. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Magirus

 


Veröffentlicht am: 14.10.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.