Startseite  
   

28.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

Wirtschafts-News vom 23. September 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundesländer setzten schlussendlich den neuen Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers aus. Wochenlang diskutierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Strafen.

Nun wurde endlich mit einer Lösung gerechnet, denn der Bundesrat hat über die Änderungen im Straßenverkehrsrecht abgestimmt. Die neuen Vorschläge wurden allerdings abgelehnt. Was das nun für Verkehrsteilnehmer bedeutet, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de

Fehlende Rechtssicherheit im Straßenverkehr


Ursprünglich sah der neue Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts vor. Bei geringeren Überschreitungen waren die Bußgelder im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog doppelt so hoch angesetzt. Die zur Abstimmung gestellte neue Kompromisslösung sah vor, dass die Fahrverbote nur im Zusammenhang mit besonderen Gefahrenstellen bleiben sollten. An den Stellen, an denen sie im Vergleich zur April-Novelle entfallen sollten, waren nochmals höhere Bußgelder angedacht. Als Gefahrenstelle galt unter anderem, wenn ein bestehendes Tempolimit von 30 km/h durch die Verkehrszeichen 136 (Kinder), das Zusatzzeichen 1012-50 (Schule) oder das Zusatzzeichen 2012-51 (Kindergarten) ergänzt wird. Gleiches war für die Verkehrszeichen Autobahn (330.1) und Baustelle (123) angedacht. Außerhalb dieser sensiblen Zonen sollte stattdessen ein höheres Bußgeld verhängt werden. Ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sollten innerorts 100 Euro und außerorts 70 Euro fällig werden.

"Es ist Wahnsinn, dass es immer noch keine Lösung in Sachen StVO gibt", findet man bei Geblitzt.de. "Wir benötigen endlich Rechtsicherheit. Es kann nicht sein, dass Verkehrsteilnehmer so lange Zeit keine Klarheit haben. Wichtig ist, dass die Verhältnismäßigkeit wiederhergestellt wird. Die Idee, nur an sensiblen Orten wie Kindergärten Fahrverbote auszusprechen, begrüßen wir daher. Allerdings stellt sich die Frage, wieso es bei dem überarbeiteten Vorschlag eine Art "Geschwindigkeitsrabatt" zu geben scheint. Bei Verstößen bis 21 km/h müssen Autofahrer mit doppelt so hohen Strafen wie vorher rechnen. Ab 21 km/h Überschreitung wächst das Strafmaß nur noch wenig an. Bußgelder werden vor allem in den Bereichen erhöht, in denen es die meisten Bußgeldbescheide gibt und das sind oftmals Alltagssituationen oder versehentliche Verstöße.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 22.09.2020

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.