Es gibt zugegebenermaßen angenehmere Themen, aber es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, BEVOR der Fall eintritt. Der Tod eines Familienmitglieds ist immer ein einschneidendes Ereignis, das vor allem die engsten Verwandten emotional stark belastet.
Es verwundert nicht, dass viele Angehörige - meist der Ehepartner oder die Kinder - von den nun zwangsläufig anfallenden Formalitäten und Pflichten überfordert sind. Vor allem bei Versicherungsverträgen gibt es aber Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären deshalb, worauf hier zu achten ist.
Welche Versicherungen enden mit dem Tod?
Üblicherweise enden personengebundene Versicherungen mit dem Tod des Versicherten. Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei solchen Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollten die Versicherungsunternehmen trotzdem informiert werden; um Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt zu bekommen. Viele Versicherungen benötigen dazu eine Kopie der Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder solche, die ein rechtliches Interesse nachweisen können. Übrigens: Wenn in Versicherungen kein Bezugsberechtigter definiert wurde, fällt diese Summe in den Nachlass und geht auf die Erben
über.
Welche Versicherungen laufen weiter?
Sachgebundene Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens weiter. Das liegt daran, dass sich der Schutz nicht auf die Person, sondern auf eine Sache bezieht. Bestes Beispiel: das Auto.
Sofern es nicht mehr benötigt wird, muss es zunächst abgemeldet werden. Erst dann kann die Versicherung gekündigt werden, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Bei der Hausratversicherung endet das Versicherungsverhältnis zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der vorherige Versicherungsnehmer. Bei der Haftpflichtversicherung stellt sich als Erstes die Frage, ob es sich um einen Einzelvertrag oder eine Familienversicherung handelt. Ein Vertrag für eine Einzelperson endet mit ihrem Tod. Gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Dabei ist es wichtig, den Versicherer umgehend über das Ableben zu informieren. Denn: Mit dem Tag der Meldung wird auch die Rückzahlungssumme berechnet.
Übrigens:
Kontoauszüge (der vergangenen zwölf Monate) helfen, einen Überblick zu gewinnen, für welche Versicherungen Geld abgebucht wurde.
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Wirtschafts-News 30. November 2022
Todesfall in der Familie: was Angehörige in puncto Versicherungen beachten müssen
Veröffentlicht am: 30.11.2022
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