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Bessere Fahrausbildung rettet Leben und spart Kosten

... fordert der Verkehrsgerichtstag in Goslar



Anlässlich des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), Prävention stärker im Verkehrsrecht und in den verkehrspolitischen Debatten zu verankern – insbesondere durch eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung.

Manfred Wirsch, Präsident des DVR, sagt: „Die Bundesregierung will den Führerschein billiger machen. Eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung kann dazu beitragen. Abstriche bei der Sicherheit sind hingegen indiskutabel.“

Beim Verkehrsgerichtstag werden Empfehlungen zu zentralen Themen der Verkehrssicherheit erarbeitet. Der DVR stellt hierzu konkrete Forderungen vor.

1. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis ›Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?

Referenzlehrplan und Fahrsimulatoren

Der DVR fordert Bund und Länder auf, einen verbindlichen und transparenten Referenzlehrplan für Fahrschulen einzuführen. Fahrschulen sollen den Lernstand aller Schülerinnen und Schüler systematisch erfassen und kontrollieren. So wird ein nahtloser Unterrichtsverlauf gewährleistet, selbst wenn Fahrlehrkräfte temporär wechseln.

Fahrsimulatoren sollen künftig optional in der regulären Fahrausbildung genutzt werden können, nicht nur bei freiwilligen Zusatzstunden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) muss dazu technische Standards und pädagogische Konzepte festlegen. Dann könnten manuelles Schalten und zwei Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen sicher im Simulator geübt werden. Insbesondere das gefahrlose Überholen lässt sich effizient im Simulator trainieren.

Der DVR unterstützt außerdem die Erweiterung der Lehrangebote durch zielgerichtete Kombination von Online-Theorieunterricht in Echtzeit, bei dem alle Teilnehmenden gleichzeitig lernen, E-Learning-Formaten und Präsenzunterricht in Schulungsräumen.

Manfred Wirsch: „Die Diskussion zur Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs darf nicht auf Kosten der Sicherheit geführt werden. Der wirksamste Hebel für Kosteneinsparungen und bessere Lernerfolge ist eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der Fahrschulausbildung. Dadurch lassen sich teure Wiederholungsprüfungen reduzieren.“

Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17


Ein weiterer zentraler Punkt für mehr Sicherheit ist das Begleitete Fahren ab 16 (BF16). Der DVR fordert die Durchführung und Evaluation eines regionalen BF16-Modellversuchs, der sich am bewährten Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) orientiert, um BF16 anschließend dauerhaft in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu verankern.

Da eine rechtliche Umsetzung von BF16 aufgrund der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie derzeit nicht möglich ist, schlägt der DVR zunächst ein erweitertes Begleitetes Fahren ab 17 vor. Jugendliche sollen ab dem 16. Geburtstag ihren Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B stellen können. So bleibt ausreichend Zeit, fahren zu lernen, die Theorie- und Praxisprüfung vor dem 17. Geburtstag zu absolvieren und anschließend die volle 12-monatige Begleitphase von BF17 zu nutzen. Außerdem soll die theoretische Prüfung schon bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden können, statt bisher frühestens drei Monate vorher.

Der DVR fordert finanzielle Anreize zur Stärkung der Teilnahmebereitschaft am Begleiteten Fahren. Eine Bonuszahlung sollte nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens sechsmonatigen Begleitphase als Zuschuss zu den Ausbildungskosten gewährt werden.

Manfred Wirsch: „Mit dem erweiterten Begleiteten Fahren ab 17 können junge Menschen frühzeitig Verantwortung lernen – und später sicher fahren.“

2. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis ›Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.‹

Monocams


Der DVR empfiehlt den Bundesländern einen flächendeckenden Einsatz von Monocams – KI-gestützten Kamerasystemen an Brücken oder Straßenrändern, die automatisch erkennen, wenn Fahrzeugführende ein mobiles Endgerät in der Hand halten. Rheinland-Pfalz, wo Monocams seit Jahresbeginn im Regelbetrieb eingesetzt werden, dient als vorbildliches Beispiel.

Manfred Wirsch: „Der Blick gehört auf die Straße, nicht aufs Handy. Wer sich nicht selbst daran hält, den kann die Überwachung per Monocam sehr wirksam daran erinnern.“

Intuitive Bedienkonzepte

Die Fahrzeugindustrie ist aufgerufen, intuitive Bedienkonzepte für ihre sicherheitsrelevanten Funktionen zu entwickeln. Damit der Blick nicht von der Straße gelenkt wird, müssen diese ohne visuelle Suche oder kognitive Belastung funktionieren – zum Beispiel durch Sprachsteuerung oder haptische Bedienelemente wie Tasten oder Hebel.

Seit Juli 2024 schreibt die EU-General Safety Regulation II vor, dass neuzugelassene Pkw mit Systemen ausgestattet sein müssen, die Ablenkung durch Handys reduzieren – etwa durch akustische Signale, visuelle Hinweise oder Vibrationen im Sitz oder Lenkrad. Der DVR fordert eine flächendeckende Nutzung und wissenschaftliche Evaluation dieser Systeme. Auf EU-Ebene muss eine gesetzliche, ganzheitliche Regelung erfolgen, die sicherstellt, dass fahrzeugtechnische Informationen oder Warnungen die Fahrenden weder ablenken noch überfordern.

Manfred Wirsch: „Blick auf die Straße, Hände am Lenkrad – das rettet Leben. Jede Technik, die Ablenkung reduziert, ist ein Gewinn für unsere Sicherheit.“

Mehr Personal und Handyauswertung

Die Bundesländer müssen mehr Personal bei Polizei, Bußgeldstellen und Justiz bereitstellen, um Verkehrsverstöße flächendeckend und konsequent zu ahnden. Bei Unfällen mit Getöteten, Schwerverletzten oder hohem Sachschaden, bei denen Handynutzung nicht ausgeschlossen werden kann, müssen mobile Endgeräte gesichert und ausgewertet werden. Die Bundesregierung soll die Rahmenbedingungen schaffen, Ablenkung in die Fahrausbildung sowie die Fahrerlaubnisprüfung zu integrieren.

Manfred Wirsch: „Sicherheit beginnt bei jedem einzelnen Schritt: klare Regeln, konsequente Kontrolle und fundierte Ausbildung. So können Unfälle verhindert und Menschenleben geschützt werden.“

3. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis ›Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs‹

Betrunkenes Radfahren muss Ordnungswidrigkeit werden


Derzeit dürfen Fahrrad- und Pedelec-Fahrende mit bis zu 1,6 Promille ohne rechtliche Konsequenzen unterwegs sein, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist oder kein Unfall passiert. Der DVR kritisiert diese Rechtslücke und fordert die Einführung des Tatbestands einer Ordnungswidrigkeit für alkoholisierte Fahrende von Fahrrädern und Pedelecs ab 1,1 Promille. Außerdem setzt sich der DVR für ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführenden ein.

Manfred Wirsch: „Ob Pkw, Fahrrad oder Pedelec: Nüchtern zu fahren ist keine Frage der Freiheit, sondern der Verantwortung.“

4. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis ›Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten‹

Bessere statistische Grundlagen für die Verkehrssicherheitsarbeit


Die statistischen Daten zu Straßenverkehrsunfällen sind die Grundlage für die Erforschung von Verkehrsunfallursachen und somit unverzichtbar für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit im Sinne der Vision Zero. Der DVR setzt sich für eine ausführlichere Darstellung der amtlichen Statistik ein, um den Akteuren auf allen Ebenen eine zielgerichtete Arbeit zu ermöglichen. Besonders bei der Entwicklungsarbeit in der Fahrzeugtechnik ist ein vertieftes Verständnis der Unfallfolgen notwendig.

Nachholbedarf besteht bei den potenziell lebensbedrohlich verletzten Verkehrsteilnehmenden. Der DVR fordert, diese zukünftig nach europäischem Standard entsprechend des Schweregrades zu erfassen („MAIS 3+“). Derzeit wird lediglich anhand einer kleinen Stichprobe geschätzt. Zur Vorbereitung einer Vollerhebung nach europäischem Standard empfiehlt der DVR Pilotprojekte mit Kliniken und Polizei.

Manfred Wirsch: „Genaue Daten über Unfallgeschehen und Unfallfolgen sind das A und O gefährdungsorientierter Präventionsarbeit. Deutschland braucht eine besser aufbereitete Statistik und eine europäisch standardisierte Erfassung der potenziell lebensbedrohlich Verletzten.“

5. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis ›Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU‹

Verwarngeld und Fahrerbenennungspflicht


Der DVR fordert wirksame Regelungen für die grenzüberschreitende Vollstreckung gefährlicher Verkehrsverstöße. In Deutschland gibt es derzeit keine Halterhaftung, sodass Halterinnen und Halter sich darauf berufen können, den Fahrer oder die Fahrerin nicht zu benennen. Dadurch laufen viele Vollstreckungen anderer EU-Mitgliedstaaten in Deutschland ins Leere.

Der DVR erinnert an die Empfehlungen 61. Deutschen Verkehrsgerichtstags (2023), eine Halterverantwortlichkeit – zum Beispiel durch eine bußgeldbewehrte Fahrerbenennungspflicht – einzuführen oder zumindest eine Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Kosten des Verwaltungsverfahrens in Betracht zu ziehen.

Manfred Wirsch: „Wer Verkehrsregeln grob missachtet, muss Konsequenzen spüren – egal wo in Europa. Dafür brauchen wir praxisgerechte Verfahren, damit niemand durchs Netz schlüpft.“

Bild: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 23.01.2026

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